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Der neue Personalausweis von A bis Z

07.02.2012

Fortgeschrittene elektronische Signatur

>Elektronische Signatur, die gemäß § 2 >Signaturgesetz

  • a) ausschließlich dem Inhaber des > S ignaturschlüssels zugeordnet ist,

  • b) die Identifizierung des Signaturschlüssel-Inhabers ermöglicht,

  • c) mit Mitteln erzeugt wird, die der Signaturschlüssel-Inhaber unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann, und

  • d) mit den Daten, auf die sie sich bezieht, so verknüpft ist, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.

Hoheitliche Ausweisfunktion
Ermöglicht es, sich gegenüber staatlich autorisierten Instanzen auszuweisen. Zugriff auf die entsprechenden Daten haben ausschließlich Polizei-, Grenz- und Zollkontrollbehörden, die Steuerfahndungsstellen der Länder sowie die Meldebehörden. Auch sie benötigen zum Auslesen spezielle >Berechtigungszertifikate, die von den >ZDA ausgestellt werden. Zudem muss der Ausweisinhaber während des Auslesevorgangs persönlich anwesend sein.

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