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Der neue Personalausweis von A bis Z
BerCA
Berechtigungs-Certification Authority (BerCA); wird vom > ZDA betrieben und setzt technisch die Ausgabe des Berechtigungszertifikats um.
Berechtigung
Erlaubnis für Diensteanbieter, die Online-Ausweisfunktion oder die >Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) in ihr Angebot zu integrieren. Wird von der >Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) erteilt, einem Referat des Bundesverwaltungsamts. Voraussetzung dafür sind eine freiwillige Selbsterklärung zum DatenschutzDatenschutz und ein Nachweis darüber, dass die Daten, dieder Diensteanbieter auslesen möchte, für sein Angebot erforderlich sind. Die erteilte Berechtigung der VfB ist maximal drei Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Auf Wunsch kann ein eID-Service-Anbieter vollständig im Namen des Antragstellers handeln und ihn bei der Beantragung beim VfB unterstützen.
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Berechtigungszertifikat
Erhalten Diensteanbieter, die einen individuellen Bereitstellungsvertrag mit einem >ZDA abschließen. Diese Zertifikate authentifizieren den Anbieter und ermöglichen ihm den Zugriff auf zuvor festgelegte Datenkategorien. Sie sind nur wenige Tage gültig und werden regelmäßig erneuert, sofern kein Verdacht auf Datenmissbrauch besteht.
BMI
Bundesministerium des Innern.
BSI
>Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Nationale, dem >BMI nachgeordnete Sicherheitsbehörde, zuständig für Fragen zur Sicherheit in der Informationsgesellschaft. Das BSI verantwortet unter anderem die Zulassung der Lesegeräte, mit denen der Chip des neuen Personalausweises ausgelesen werden kann, und die Akkreditierung der >ZDA.