Schlagwortverzeichnis
Der neue Personalausweis von A bis Z
Token-Zertifikat
Erlaubt dem Diensteanbieter den Zugriff auf den >eID-Service.
TrustcenterAkkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter (>ZDA).
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB)
Referat des Bundesverwaltungsamts; kontrolliert die Vergabe von Berechtigungszertifikaten, betreibt die >Sperrlisten und kümmert sich um das >Sperrmanagement. Diensteanbieter müssen klar definierte Vorgaben gemäß § 21 des deutschen >PAuswG erfüllen und diese der VfB gegenüber schriftlich nachweisen sowie eine freiwillige Selbsterklärung zum Datenschutz beibringen, um eine >Berechtigung zur Abfrage von Personalausweisdaten zu erhalten. Die erteilte Berechtigung der VfB ist maximal drei Jahre gültig. Sie ist zwingend erforderlich, damit der Diensteanbieter einen individuellen Bereitstellungsvertrag mit einem >ZDA abschließen und technische >Berechtigungszertifikate erwerben kann.
VfB
>Vergabestelle für Berechtigungszertifikate.