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Der neue Personalausweis von A bis Z

07.02.2012

Token-Zertifikat

Erlaubt dem Diensteanbieter den Zugriff auf den >eID-Service.

TrustcenterAkkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter (>ZDA).

Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB)
Referat des Bundesverwaltungsamts; kontrolliert die Vergabe von Berechtigungszertifikaten, betreibt die >Sperrlisten und kümmert sich um das >Sperrmanagement. Diensteanbieter müssen klar definierte Vorgaben gemäß § 21 des deutschen >PAuswG erfüllen und diese der VfB gegenüber schriftlich nachweisen sowie eine freiwillige Selbsterklärung zum Datenschutz beibringen, um eine >Berechtigung zur Abfrage von Personalausweisdaten zu erhalten. Die erteilte Berechtigung der VfB ist maximal drei Jahre gültig. Sie ist zwingend erforderlich, damit der Diensteanbieter einen individuellen Bereitstellungsvertrag mit einem >ZDA abschließen und technische >Berechtigungszertifikate erwerben kann.

VfB
>Vergabestelle für Berechtigungszertifikate.

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