Public IT


E-Government-Gesetz

Überraschend: Gesetz kommt jetzt ins Kabinett

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.
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Foto: Telekom

In ihrer Eingangsrede stellte Rogall-Grothe zwei Leitfragen: „Wie können wir die öffentlichen IT-Infrastrukturen auf der Grundlage unseres föderalen Staatsaufbaus und seiner durchaus bewährten rechtsstaatlichen Verwaltungstradition erfolgreich weiterentwickeln?" Und: „Wie kommen wir zu Lösungen, die so komfortabel und sicher sind, dass Bürger und Unternehmen sie gleichermaßen gerne und häufig nutzen?"

Die Verwaltung ist komplexer als ein Startup

Die CIO des Bundes Rogall-Grothe betonte, dass mit der Etablierung des IT-Planungsrats und der Verabschiedung der Nationalen E-Government-Strategie im Jahr 2010 wichtige Hürden genommen wurden. Mit gemeinsamen Projekten wie die Förderung des Open Governments und dem Aufbau einer gemeinsamen IT-Infrastruktur würden die föderale Arbeitsteilung und die fachübergreifende Zusammenarbeit gestärkt.

Rogall Grothe beschrieb in ihrer Rede auch die Probleme des Föderalismus und bei der Einführung neuer Angebote: „Die föderal aufgebaute deutsche Verwaltung mit ihrer langen Tradition ist deutlich komplexer aufgebaut als ein junges Startup mit wenigen Mitarbeitern und flachen Hierarchien. Die Einführung neuer Angebote über das Internet erfordert in der Regel auch die Etablierung neuer interner Strukturen und Prozesse innerhalb der Verwaltung.

Dabei muss ein fein austariertes Kompetenzgefüge beachtet, hohe Sicherheitsstandards bei der Übermittlung und Verarbeitung der übersandten Daten gewährleistet und schließlich auch die konkret betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult, überzeugt und `mitgenommen` werden."

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