Da geht die Post ab
1 Million E-Postbrief-Anmeldungen
Als Beispiel für bereits vertraglich gebundene Firmenkunden nennt die Post das Immobilienportal von Axel-Springer Immonet.de. Dieses will vertrauliche Exposés und Nachweise von Makler-Provisionsansprüchen mit dem E-Postbrief versenden.
Seit dem 2. November ist das Portal für E-Postbriefe auch für kleine und mittelständische Unternehmen geöffnet. Mehr als 2.500 kleine und mittelständische Unternehmen wollten bereits wissen, wann sie sich anmelden können, sagt die Post.
De-Mail-Gesetz verzögert sich
Unterdessen verzögert sich das De-Mail-Gesetz weiter. Wie die Tageszeitung "Die Welt" berichtete, sei der ursprünglich geplante Termin Anfang Januar „nicht mehr zu halten". Nach Informationen der „Welt" geht man jetzt von einem abschließenden Durchgang im Bundesrat am 11. Februar aus. Die beteiligten Unternehmen planten daher den Beginn frühestens im März.
Umstritten sei vor allem die Frage der Domain. Die De-Mail-Teilnehmer Deutsche Telekom und United Internet (GMX, Web.de) fordern eine einheitliche De-Mail-Domain, während die Deutsche-Post-Adresse bekanntlich auf @epostbrief.de endet.
Immerhin betont die Deutsche Post inzwischen in Ihren Anzeigen die Kompatibilität mit dem De-Mail-Standard. Dort heißt es ausdrücklich: „Die Deutsche Post berücksichtigt mit dem E-Postbrief heute schon die bereits bekannten technischen Richtlinien des BSI zur De-Mail und wird sich, sobald die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, auch als De-Mail-Anbieter akkreditieren lassen." Um das Gesetz jedoch, so berichten politische Insider, wird hinter den Kulissen weiter heftig gerungen. Die Deutsche Post betont: „Mit dem E-Postbrief kann man bereits heute rechtsverbindlich versenden - dazu bedarf es nicht des De-Mail-Gesetzes."