Neuer Mobilfunkstandard
Bund will Auflagen für 5G-Betreiber verschärfen
Der Bund will Netzbetreiber bei Lizenzen für das ultraschnelle Mobilfunk-Internet 5G stärker in die Pflicht nehmen als bisher geplant. Nicht nur an Bundesstraßen, sondern auch an Landstraßen sollen die Betreiber künftig das schnelle Internet ermöglichen. Das erklärte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, nachdem er sich am Vorabend mit dem Chef der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, getroffen hatte.
"Nicht nur die Metropolen sollen von der DigitalisierungDigitalisierung profitieren, sondern gerade auch die ländlichen Regionen", sagte Scheuer. Nur so erreiche man gleichwertige Lebensverhältnisse. Bei einer Veranstaltung des Auto-Branchenverbands VDA am Dienstagabend in Berlin sagte Scheuer, man sei ein großes Stück vorangekommen. Es gehe auch um Menschen, die nicht nur in Großstädten lebten. Möglich gemacht werden sollten bei 5G auch lokale Netze - dies ist eine Forderung etwa von Wirtschaftsverbänden. Alles zu Digitalisierung auf CIO.de
5G erfordert deutlich mehr Masten als LTE
Ende November will die Bundesnetzagentur die Vergaberegeln festlegen, auf deren Basis im nächsten Jahr 5G-Frequenzen versteigert werden sollen. In einem früheren Entwurf der Vergaberegeln waren die Landstraßen von der 5G-Ausbaupflicht explizit ausgenommen, da dies unverhältnismäßig teuer wäre. 5G-Masten bieten eine immens schnelle Datenübertragung, ihre Reichweite ist aber gering - für eine Flächenabdeckung müssten also deutlich mehr 5G-Masten installiert werden als mit Anlagen im bisherigen 4G-Standard.
Aus der Telekommunikationsbranche kam daher Kritik an der neuen Kursrichtung des Bundes. Da drohe ein "Mastenwald" zu entstehen, der schier unbezahlbar sei, hieß es aus der Branche.
Zweite Änderung der bisherigen Vergaberegeln: Künftig sollen nicht nur ICE-Strecken, sondern auch die anderen Zugstrecken an das schnelle Mobilfunknetz angeschlossen werden.
Im Vergleich zur Technologie 4G ist die 5. Mobilfunkgeneration (5G) um ein Vielfaches schneller. Besonders für die Industrie ist der Standard wichtig, weil sie eine Grundlage ist für autonomes Fahren oder Telemedizin-Anwendungen. Für Privatkunden dürfte 5G nach Einschätzung von Fachleuten hingegen wenig relevant sein - zum Streaming von Videos in normaler Auflösung zum Beispiel dürfte 4G ausreichen.
Grundatzeinigung steht kurz bevor
Ein Sprecher der Bundesnetzagentur wollte sich nicht zu den Einzelheiten der Grundsatz-Einigung bei den Vergaberegeln äußern. Er bestätigte aber, dass ein finaler Entwurf in Vorbereitung sei. Bei der Frequenzversteigerung hat das Bundesverkehrsministerium die Aufsicht über die Bundesnetzagentur, normalerweise ist die Behörde dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellt.
Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatte an dem Treffen am Montagabend teilgenommen. Der CDU-Politiker sagte der "Bild"-Zeitung, dass beim Ausbau superschneller Funknetze Netzbetreiber notfalls zur Kooperation verpflichtet werden sollten. "Die Funklöcher entlang von Landstraßen und Autobahnen nerven - zu Recht - viele Menschen."
Bei der Versteigerung der neuen Frequenzen für den Mobilfunkstandard 5G müsse von Anfang an garantiert werden, dass der Netzausbau im geplanten Zeitrahmen erfolge und der schnelle Mobilfunk in Echtzeit in nächster Zeit verfügbar sei: "Wir brauchen da mehr Marktwirtschaft und politischen Druck, mehr Konkurrenz, damit neue Anbieter eine Chance haben."
FDP-Chef Christian Lindner betonte, dass superschnelle Funknetze auch ein Stück Daseinsvorsorge seien. Er gab zu bedenken, dass bei der Versteigerung vielleicht die Anbieter bevorzugt werden sollten, die am schnellsten und mit den geringsten öffentlichen Fördergeldern ein Netz im ländlichen Raum aufbauen wollten. (dpa/mz)