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Weiter Wirbel um ALG-II-Software

Bundesagentur für Arbeit will Schadensersatz von T-Systems

16.12.2005
Von Dorothea Friedrich
Die Fehler in der Software zur Berechnung des Arbeitslosengelds II (ALG II) kommen den Bund möglicherweise teuer zu stehen. 28 Millionen Euro zusätzliche Kosten belasten den Etat der Bundesagentur für Arbeit (BA). Darauf könnte sie zum Großteil sitzen bleiben. Die vertraglich festgelegte Höchstsumme bei Schadensersatzforderungen gegenüber dem Dienstleister T-Systems, der die Software entwickelt hat, beläuft sich auf fünf Millionen Euro.

Das sagte Ilona Mirtsin, eine Sprecherin der BA, im Gespräch mit CIO-Online. Die Personalkosten hätten einen Großteil der aufgelaufenen Mehrkosten ausgemacht. Bestimmte Funktionalitäten fehlten, wie bereits berichtet, oder arbeiteten nicht richtig.

Deshalb habe zum Beispiel die Bearbeitung der Anträge manuell erfolgen müssen. Auch habe die für die Umsetzung der ALG-II-Gesetzgebung zuständige Projektgruppe viel länger als vorgesehen arbeiten müssen. Außerdem entstünden der BA Zinsverluste, weil das von der Telekom-Tochter T-Systems entwickelte Programm A2LL die Krankenkassenbeiträge für die ALG-II-Empfänger zu hoch berechnet habe.

Nach Mirtsins Worten wird die BA von T-Systems Schadensersatz " bis zur vertraglich vereinbarten Höchstsumme von fünf Millionen Euro" fordern.

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