Informieren statt nur Kassieren
Check24 muss Versicherungskunden besser informieren
Das Oberlandesgericht München hat ein Urteil mit Signalwirkung für den Verbraucherschutz im Internet gesprochen: Das Internetportal Check24 muss künftig seine Kunden vor dem Online-Abschluss einer Versicherung besser informieren und gründlicher beraten als bisher. Das entschied der 29. Zivilsenat am Donnerstag, geklagt hatte der Bundesverband der deutschen Versicherungskaufleute (BVK).
Sofern das Urteil rechtskräftig wird, muss Check24 künftig die Besucher der Webseite beim ersten Geschäftskontakt unübersehbar darauf hinweisen, dass das Portal nicht nur Preise vergleicht, sondern als Online-Versicherungsmakler Provisionen kassiert.
Die Richter ließen keine Revision zu. Doch kann Check24 dagegen Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen, darüber entschieden hat das Management noch nicht. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte anschließend, am Geschäftsmodell ändere sich nichts. Sofern das Urteil rechtskräftig wird, werde Check24 es umsetzen.
"Es handelt sich nicht um ein Vergleichsportal, das ist eine Verkaufsmaschine", sagte BVK-Präsident Michael Heinz. "Es geht nicht um Geschäftsverhinderung" - doch müssten für Online-Vertrieb die gleichen Spielregeln gelten wie für die Versicherungskaufleute. In dem Prozess ging es ausschließlich um Check24. Doch haben viele Preisvergleichsseiten ein ähnliches Geschäftsmodell, ob es sich um VersicherungenVersicherungen, Strompreise, Flüge, Hotelbuchungen oder Urlaubsreisen handelt. Top-Firmen der Branche Versicherungen
Die Anwälte der Versicherungskaufleute gehen deswegen davon aus, dass das Münchner Urteil Bedeutung für die gesamte Portalbranche haben wird: "Es war von Anfang an so gedacht, dass das Verfahren eine Pilotwirkung hat", sagte der Bremer Jurist Axel Nordemann.