Bundes-CIO Beus im Interview
CIO im Nebenjob
Wenn ein Ministerium sich sträubt, kann eine Entscheidung aber in der Tat nicht durchgesetzt werden, weil das einstimmig beschlossen werden muss?
Das ist im Prinzip richtig. Es stellt sich da die Frage, ob die Entscheidung auch ohne das Ministerium umgesetzt werden kann, was ja in einer Vielzahl der Fälle so ist. Warten wir mal ab, ob der Fall überhaupt eintritt, dann können wir uns damit befassen.
Es wird ja zum Teil heftig kritisiert, dass Sie nicht direkt dem Kanzleramt zugeordnet sind und kein Weisungsrecht haben. So sind Sie ja schon auf den guten Willen der Kollegen angewiesen.
Ich glaube, ein Teil dieser Beurteilungen geht von falschen Voraussetzungen für die Arbeit in den Bundesressorts aus. Das ist immer ein Prozess der Abstimmung und der Überzeugung. Schließlich ist die Bundesregierung ein Kollegialorgan. Ich denke aber, dass wir mit dem Steuerungsgremium, wo neben dem Kanzleramt ja auch der für den Haushalt zuständige Staatssekretär eingebunden ist, gute Möglichkeiten haben, vieles zu erreichen.
Sie fürchten kein Kompetenzgerangel?
Ich fürchte kein Kompetenzgerangel, das über das hinausgeht, was üblicherweise stattfindet.
Wäre es denn nicht einfacher, Entscheidungen voranzutreiben, wenn Sie mehr Kompetenzen hätten?
Das ist eine hypothetische Frage, die uns im Augenblick nicht viel weiterhilft. Diese Diskussionen darüber, ob ein Machtwort hilft, sind ja auch an anderer Stelle zu beobachten. Die verkennen aber immer die Wirkungsmechanismen politischer Entscheidungen. Letztlich geht es darum, zu überzeugen und einen Konsens zu schaffen auf ein gemeinsames Ziel hin. Man kann sicher Einzelfragen auch mal punktuell gegen starke Kräfte entscheiden, die das nicht wollen. Doch ich glaube, auf Dauer kann man so auch bei der IT des Bundes nicht arbeiten. So arbeitet auch in Unternehmen kein CIO gegen die Geschäftsbereiche.
Was stand beim ersten Treffen des IT-Rates am 21. Februar auf der Agenda?
Wir haben mit Hochdruck an dem Umsetzungsplan gearbeitet, den wir Mitte des Jahres dem Kabinett vorlegen werden. Der beinhaltet das Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre. Dort werden dann die Projekte definiert sein, um die es gehen wird, und die Schritte sowie die Art der Zusammenarbeit beschrieben.