Manager-Pensionen
Das Beste zum Schluss
Wie sich Betriebsrente und häufige Jobwechsel elegant verbinden lassen, zeigt das Beispiel von Werner Binken (Name von der Redaktion geändert). "Während meiner KarriereKarriere habe ich immer stark auf die betriebliche Altersvorsorge geachtet", sagt der Ingenieur. Mittlerweile ist Binken 52 Jahre alt, hat viermal den Job gewechselt und in jeder Position ein bisschen was angesammelt. Alles zu Karriere auf CIO.de
Vom ersten Job, wo er elf Jahre blieb, erhält er mit 65 rund 700 Euro im Monat, den zweiten Job kündigte er vor der Unverfallbarkeit und ließ sich das Angesparte daher auszahlen. Von einer anderen Firma, wo er erst als technischer Leiter, dann als Bereichsgeschäftsführer arbeitete, erhält der Verfahrenstechniker später circa 1.500 Euro monatlich plus rund eine Million Euro aus einer Deferred-Compensation-Regelung, in die er 450.000 Euro einzahlte, die aber "extrem gut verzinst ist".
Kürzlich wechselte er erneut, in den Vorstand eines Private-Equity-geführten Mittelständlers ohne Firmenrentenprogramm. Doch Binken machte ein solches zur Bedingung - und erhielt eine arbeitgeberfinanzierte Direktzusage, die ihm mit 65 nochmals rund 100.000 Euro garantiert.
Pensionsansprüche auch bei Jobwechsel
"Es war nie ein Problem, die Firma zu wechseln", sagt Binken. "Aber in manchen Positionen habe ich schon darauf geachtet, so lange zu bleiben, bis meine Ansprüche gesetzlich unverfallbar waren."
Das ist löblich, jedoch oft nicht notwendig. Tatsächlich kann die Unverfallbarkeitsfrist nämlich frei verhandelt werden, wovon vor allem im höheren Management rege Gebrauch gemacht wird. Bei Vorstandsverträgen etwa wird die Unverfallbarkeit der Pensionsansprüche nicht selten bereits ab dem ersten Tag festgeschrieben. Wechselt dann ein Manager den Job, bevor er 65 ist, greift die "m/n-tel"-Regel: Danach bekommt der Mitarbeiter den Anteil seiner Pension, der sich aus dem Verhältnis von regulärer und tatsächlicher Betriebszugehörigkeit ergibt.