Cloud Computing


Sichere Lieferkette

Datenschutz beim Sub-Cloud-Provider

26.03.2015
Von Flemming Moos

Datensicherung beim Sub-Cloud-Provider

Auch wenn es mühsam ist: Der Kunde kann die Unterauftragsverhältnisse nicht getrost dem Cloud-Provider selbst überlassen. Denn streng genommen fungiert der im datenschutzrechtlichen Sinne nur als so genannter "Auftragsdatenverarbeiter", der weisungsgebunden für den Kunden tätig wird und keine eigenen Nutzungsrechte an den Daten erhält.

Für eine solche Auftragsdatenverarbeitung bestimmt das Gesetz, dass der Auftraggeber für das Einhalten der Vorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit verantwortlich bleibt (§11 Bundesdatenschutzgesetz BDSG). Diese Verantwortung erstreckt sich auch auf die Weitergabe der Kundendaten an und deren Umgang durch etwaige Subunternehmer, sofern diese wiederum als weisungsgebundene Dienstleister tätig werden. Die Verantwortung lässt sich also nicht einfach entlang der Lieferkette weiter delegieren.

Selbst handeln, wenn das Gesetz nicht greift

In vielen Fällen muss der Kunde selbst aktiv werden und handeln, und sich um die Absicherung der Datenschutz-Compliance in der Lieferkette selbst kümmern. Denn das Gesetz selbst macht kaum aussagekräftige Vorgaben dazu, welche Regelungen im Hinblick auf die Abwälzung von Datenschutz- und Datensicherheitsverpflichtungen bei Subunternehmen notwendig sind. Es begnügt sich genau hier mit der pauschalen Vorgabe, dass das "Ob" der Unterbeauftragung weiterer Datenverarbeitungsdienstleister vertraglich festgelegt sein muss. Nicht ausdrücklich geregelt ist aber, zu welchen Bedingungen dies zu erfolgen hat beziehungsweise welche konkreten Pflichten dem Subunternehmer insoweit aufzuerlegen sind.

Transparenz der Subunternehmer

Grundvoraussetzung dafür, dass der Kunde überhaupt auf eine Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit beim Sub-Cloud-Provider hinwirken kann, ist die Kenntnis darüber, welche Subunternehmer an welchen Orten eingesetzt werden. Schon das ist in den Geschäftsbedingungen mancher Anbieter nicht selbstverständlich. Nicht ohne Grund fordern deshalb auch die Datenschutzaufsichtsbehörden in ihrer Orientierungshilfe zum Cloud ComputingCloud Computing, hier mehr Transparenz zu haben. Ein Cloud-Provider sollte dem Kunden folgende Angaben machen können: Alles zu Cloud Computing auf CIO.de

  • Benennung sämtlicher Sub-Cloud-Provider, auch solcher, die nach Vertragsbeginn hinzukommen

  • Benennung sämtlicher Standorte der Sub-Cloud-Provider, an denen Daten des Kunden verarbeitet werden können

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