Cloud Computing


Sichere Lieferkette

Datenschutz beim Sub-Cloud-Provider

26.03.2015
Von Flemming Moos

Zugegeben sind solche Regelungen in der Praxis nicht immer ganz leicht durchzusetzen. Schon die Effektivität der Kontrolle des Hauptauftragnehmers ist häufig fragwürdig; die Bereitschaft (und auch die faktische Möglichkeit), eigene Untersuchungen oder gar Vor-Ort-Kontrollen vorzunehmen, kaum gegeben.

Umso wichtiger ist es deshalb für den Kunden, überhaupt Kontrollinstrumente in der Hand zu haben. Eine denkbare Alternative wäre es auch, dem Kunden Prüfberichte von externen Stellen auch in Bezug auf die Unterauftragnehmer vorzulegen. Diese müssen natürlich auch aussagekräftig im Hinblick auf die Einhaltung datenschutz- und datensicherheitsrechtlicher Vorgaben sein (beispielsweise eine Zertifizierung nach dem neuen ISO-Standard 27018 für Datenschutz in der Cloud).

Sonderregeln für Nicht-EU-Datentransfers

Sofern Sub-Cloud-Provider außerhalb der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eingesetzt werden, kommt eine weitere Komponente hinzu: Sofern der Anbieter nicht in einem anerkannten "sicheren Drittstaat" ansässig ist, braucht der Datenempfänger für ein angemessenes Schutzniveau zusätzlicher Vorkehrungen. Hierfür kommen entweder die so genannten EU-Standardvertragsklauseln zum Einsatz - bei US-Unternehmen sind das die Safe-Harbour-Grundsätze. Beide Regelungsinstrumentarien enthalten auch Vorgaben dazu, unter welchen Voraussetzungen Unterauftragnehmer in die Datenverarbeitung eingeschaltet werden dürfen.

Fazit

Geht es nach den EU-Standardvertragsklauseln, ist der Kunde selbst verpflichtet, ein jährliches, aktuelles Verzeichnis der mit "Unterauftragsverarbeitern" geschlossenen Vereinbarungen zu führen. Dazu braucht er die angesprochenen Unteraufträge vom Cloud Provider. Das Vertragsverhältnis zwischen Cloud- und Sub-Cloud-Provider muss mit den rechtlichen Gegebenheiten des Landes vereinbar sein, in dem der Kunde niedergelassen ist. Bei einer Gewährleistung des Datenschutzniveaus mithilfe des Safe-Harbour-Regimes ist besondere Vorsicht geboten: Das Safe Harbour-Framework gestattet die Weitergabe von Daten an andere Unternehmen als so genannte "onward transfers" unter vermeintlich einfach zu erfüllenden Anforderungen.

Gerade bei der "Lieferung" durch Sub-Cloud-Providern außerhalb der USA (und damit dem Geltungsbereich des Safe Harbour-Regimes) sind zusätzliche Absicherungen ratsam, etwa durch Verwendung der EU-Standardvertragsklauseln. Fest steht: Nicht alle aufgeführten Regelungen werden gegenüber den Cloud-Providern durchsetzbar sein. Die zunehmende Nutzung und Akzeptanz von Cloud-Services zeigt auch eine zunehmende Aufgeschlossenheit gegenüber dem Thema Datenschutz-Compliance in Cloud-Umgebungen. Vor allem müssen anwendende Unternehmen vorausschauend damit umgehen, wenn sie Datenschutz und Datensicherheit in ihrer Cloud-Lieferkette geregelt haben wollen.

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