Nach Scheitern der E-Rechnung

Die E-Signatur war Unsinn

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.

CIO.de: Ist das eine Gefahr für E-Postbrief und De-Mail?

Martin Bartonitz: Ich glaube, dass es eine große Motivation von De-Mail und E-Postbrief war, den elektronischen Rechnungsverkehr mitbetreuen zu dürfen. Dieses Geschäftsfeld bricht dann weg, wenn sich die Erkenntnis durchsetzt, dass nach wie vor das Wichtigste des Verfahrens die interne Prüfung der Rechnungsdaten ist – und nicht der Rest drum herum.

Bei E-Postbrief und De-Mail bricht dann einiges weg

Da bricht einiges weg. Es macht ja bei einer Rechnung auch keinen Sinn nachzuweisen, ob sie versandt worden ist. Wenn ich meine Zahlung nicht bekomme, schicke ich irgendwann eine Mahnung hinterher. De-Mail und E-Postbrief kosten Geld, ich kann Rechnungen auch selber kostenlos per E-Mail verschicken. Einen Mehrwert hätte ich dann, wenn mir De-Mail und E-Postbrief ein elektronisches Archiv zur Verfügung stellen.

Denn was nicht richtig sauber bedacht worden ist, ist die Aufbewahrung. Ich muss die elektronische Rechnung im Originalformat aufbewahren. Dazu braucht der Empfänger ein GoBS-konformes elektronisches Aufbewahrungsverfahren (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme). Das ist schon ein Aufwand, mit dem kleinere Firmen überfordert sind. Ich hätte es so gehandhabt: Druckt es aus und heftet es in den Papierorder ein. Ich bin gespannt, ob seitens des Gesetzgebers noch eine solche Empfehlung kommt.

CIO.de: Kann der Empfänger es nicht einfach ausdrucken und dann behaupten, es sei per Post gekommen?

Martin Bartonitz: Das geht, wenn sie als Absender kleinere Firmen haben. Diese Dokumente kennt kaum ein Prüfer. Wenn es aber Dokumente der großen Firmen wie etwa der Telekom sind, dann weiß der Prüfer sehr wohl, dass diese elektronisch eingegangen sind.

CIO.de: Das Gesetz ist jetzt erst einmal im Bundesrat gescheitert. Was bedeutet das konkret?

Martin Bartonitz: Ich meine, dass diese Regelung kommen muss. Ich weiß aber nicht genau, wie lange die Verzögerung dauern darf, damit sie noch rückwirkend in Kraft treten kann. Diejenigen Firmen, die mit der elektronischen Rechnung ohne Signatur schon angefangen haben, befinden sich in einer Grauzone. Ich meine aber, man soll doch die Kirche im Dorf lassen. Da bin ich Pragmatiker und sage: Liebe Steuerprüfer, akzeptiert es doch so, wie es gewesen ist. Ich kenne aber auch die unabhängigen Richter. Da kann dann durchaus ein pingeliger dabei sein, der entscheidet, dass das Finanzamt durchaus im Recht ist, wenn es dann die Vorsteuer zurückverlangt.

Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag der CW-Schwesterpublikation CIO.

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