Für Geheimnisträger
E-Postbrief: Bald Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Bestimmte Berufsgruppen unterliegen in Deutschland einer besonderen Verschwiegenheitspflicht. Dazu gehören – neben Ärzten, Anwälten und Amtsträgern – auch Angehörige von Heilberufen, Sozialarbeiter sowie Notare oder Mitarbeiter privater Krankenversicherungen. Anvertraute personenbezogene Informationen dürfen von ihnen nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen weitergegeben werden, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte Zugang zu sensiblen Daten erhalten. Träger von Berufsgeheimnissen konnten daher elektronische Kommunikationsformen bislang nur mit erheblichem Aufwand nutzen.
Schaar: "Nutzer und Anbieter sind bislang noch verunsichert"
Unterdessen hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar Empfehlungen zur sicheren Nutzung von De-Mail auf seiner Internetseite: www.datenschutz.bund.de veröffentlicht. Mit diesen Empfehlungen möchte Schaar über den sicheren Einsatz von De-Mail informieren.
Schaar: „De-Mail bietet – anders als die normale E-Mail – die Chance, Informationen gesichert zu übertragen. Damit können die meisten Kommunikationsvorgänge zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern endlich angemessen geschützt werden. Allerdings sind Nutzer und Anbieter bislang noch verunsichert, inwieweit auch besonders sensible Inhalte mit De-Mail versandt werden können."
Nur eine „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" schließe völlig aus, so Schaar, dass kein Dritter vom Inhalt der De-Mail Kenntnis erlangen kann. Eine entsprechende Forderung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wurde im Gesetzgebungsverfahren aber nicht aufgegriffen.
Behörden und andere Institutionen, die untereinander personenbezogene Daten versenden, sollten, so Schaar, De-Mails stets Ende-zu-Ende verschlüsseln. In der Bürger-Kommunikation könne dagegen eine Risikoabschätzung Aufschluss darüber geben, ob De-Mail auch ohne diese zusätzliche Schutzmaßnahme verwendet werden kann.