E-Government-Services
Ein verbindlicher Servicestandard für Deutschland muss her
Marc Reinhardt leitet als Executive Vice President bei Capgemini die Markteineit des Öffentlichen Bereichs und ist somit verantwortlich für die Kunden in den Bereichen öffentliche Verwaltung und Sozialversicherung in Deutschland. Er ist Mitglied des Präsidiums der Initiative D21 sowie Mitglied im Nationalen IT-Gipfel der Bundesregierung.
Komponenten des im NKR-Gutachten beschriebenen "Digitalen Bürger- und Unternehmensservices" sollen gemeinsam genutzt werden können und Verwaltungen aller Ebenen offen stehen. Alle entwickelten Komponenten sollen für eine breite, gemeinschaftliche Nachnutzung zur Verfügung stehen, nur so wird Wirtschaftlichkeit erzielt.
Ein föderales Architekturmanagement definiert den Rahmen der E-Government-Systemarchitektur. Ein umfassendes Architekturmanagement entwickelt und pflegt die föderale Referenzarchitektur und deren technische Standards stetig weiter.
Finanzierungsmöglichkeiten ebnen
Um die gemeinsamen E-Government-Vorhaben zu beschleunigen, ist aber insbesondere auch eine Anpassung und Erweiterung der bestehenden Finanzierungsinstrumente notwendig: Bund und Länder sollten die Gelegenheit der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs nutzen und sich auf ein Ebenen-übergreifendes "Digitalisierungsbudget" einigen, welches im IT-Staatsvertrag verankert wird. Es muss eine höhere Flexibilität aufweisen als die fragmentierten Haushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen. Um eine föderal harmonisierte Digitalisierung möglichst ressourcensparend zu verwirklichen, bedarf es co-finanzierter Entwicklungspartnerschaften zwischen den Partnern der verschiedenen föderalen Ebenen.
Finanzielle Mittel für eine solche Umsetzung sind angesichts der aktuellen Haushaltslage und Steuerschätzungen vorhanden, es kommt nun auf deren Einsatz an. Um den Einstieg in die Finanzierung zu erleichtern, wird der Bund in Vorleistung gehen müssen.
Lösungsszenario mit Handlungsfeldern
Das NKR-Gutachten entwirft ein fünf-wabiges Lösungsszenario. Jede dieser fünf Waben umfasst ein Handlungsfeld, welches wiederum untergeordnete Lösungsbausteine mit Umsetzungsmaßnahmen beinhaltet. Alle Bausteine ergänzen sich und spielen zusammen, isoliert betrachtet wird pro Baustein nur ein Teil des Erfolgs erzielt.
Weiteres Handlungsfeld des Gutachtens ist zum einen die Gründung einer innovativen Organisation "Digitale Verwaltung", als eine Art Innovationslabor. Diese soll zwar mit den herkömmlichen Gremien des E-Governments wie dem IT-Planungsrat oder der FITKO (Föderale IT-Kooperation) zusammenarbeiten, aber bewusst außerhalb der konventionellen Entscheidungs- und Steuerungsstrukturen angesiedelt sein. Sie soll Entwicklergemeinschaften organisieren, ein Netzwerk für Digitalisierung fördern und Ideen, Impulse treiben und Projektbeispiele sammeln und damit letztlich die Umsetzung des "Digitalen Servicestandards" koordinieren. Dieser stellt nicht nur sicher, dass die Angebote technisch kompatibel sind, sondern hat auch die Nutzerorientierung der Angebote im Fokus.