E-Government-Services
Ein verbindlicher Servicestandard für Deutschland muss her
Marc Reinhardt leitet als Executive Vice President bei Capgemini die Markteineit des Öffentlichen Bereichs und ist somit verantwortlich für die Kunden in den Bereichen öffentliche Verwaltung und Sozialversicherung in Deutschland. Er ist Mitglied des Präsidiums der Initiative D21 sowie Mitglied im Nationalen IT-Gipfel der Bundesregierung.
Auf die viel diskutierte Frage nach der politischen Verankerung der Digitalisierung in institutioneller Form, schlägt das Gutachten die Einrichtung eines Digitalisierungsbüros im Bundeskanzleramt vor.
Baukastensysteme für IT-Architektur und IT-Infrastruktur
Einen bedeutenden Teil der Wirkung von E-Government macht die Entwicklung von Baukastensystemen aus, um ein deutschlandweites föderales IT-Architekturmanagement und eine Infrastruktur zu etablieren. Einzelne bestehende Komponenten können von den Akteuren in Bund, Ländern und Kommunen direkt verwendet und gemeinsam weiterentwickelt werden. Verbunden durch gemeinsame Schnittstellen ermöglichen sie einen übergreifenden Einsatz von E-Services, wofür sich auch Open-Source-Standards sehr gut eignen.
Umsetzung des Gutachtens: Erste Projekte laufen bereits
In den vergangenen zwölf Monaten, also seit Veröffentlichung des Gutachtens wurde viel diskutiert aber auch viel entschieden und umgesetzt. Viele der im Gutachten geforderten Schritte sind in Angriff genommen oder in Planung - wenn auch teilweise unter anderem Namen und mit anderer Verantwortlichkeit.
Portalverbund
So soll beispielsweise das neue Onlinezugangsverbesserungsgesetz (OZG) bestimmte Maßnahmen beschleunigen, indem es dem Bund dort, wo zu viel Kakophonie die Effektivität der digitalen Verwaltung limitiert, mehr Möglichkeiten zum Durchgriff gibt. Der dort vorgesehene Portalverbund stellt einen wichtigen Schritt Richtung föderale E-Government-Infrastruktur dar. Bis 2022 sollen alle vorhandenen Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen über einen einzigen virtuellen Portalverbund mit nur drei Klicks gefunden werden können. Mit einem einheitlichen Nutzerkonto sollen alle Verwaltungsangelegenheiten in den im Portalverbund zusammengefassten Portalen und Online-Services zugänglich sein.
6 digitale Services für Unternehmen und Bürger bis 2018
Um auch reichhaltige Inhalte im Portal zu haben, fördert der neu vitalisierte und (wie empfohlen) mit einer operativen Einheit (FITKO) unterfütterte IT-Planungsrat in seinem Digitalisierungsprogramm den Transfer von vorhandenen Lösungen ins Portal. Damit soll es gut erreichbar für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sein. Bis 2018 sollen drei konkrete für die Bürger und drei für Unternehmen wichtige Anliegen digitalisiert werden. Entsprechende Musterprozesse und Schnittstellen sollen öffentlichen Stellen als Empfehlung dienen. Die Finanzierung soll ebenfalls wie gefordert über ein föderales Sonderbudget geleistet werden - hierum wird aber noch gerungen.
Digitalisierung des Asylverfahrens ist ein gutes Vorbild
Die Digitalisierung des Asylverfahrens hat gezeigt, welche Wirkungsmacht ein konkretes Vorhaben mit klar umrissenen Anforderungen bei hinreichender Mittelausstattung entfalten kann. Der IT-Planungsrat führt dies als "Blaupause" für die Digitalisierung ausgewählter Anliegen auf. Diese Dynamik will die IT in Bund, Ländern und Kommunen nun auf ihr "business as usual" übertragen. Mit diesen Maßnahmen und dieser Einstellung sollte der Aufstieg gelingen. Erste Politiker bis hin zur Kanzlerin sehen die öffentlichen Institutionen gar bereits auf dem Weg zum Innovationstreiber. Gut wäre es - für Deutschland aber vor allem für den Öffentlichen Sektor selbst.
Teil 1 der Serie: Wie E-Government-Services zur Normalität werden
Teil 2 der Serie: Warum der Online-Kontakt zum Bürger abbricht
Teil 3 der Serie: E-Government hat ein Umsetzungsproblem