Strategien


Cloud- und Hosting-Projekte richtig planen

Fallstricke bei der Berechnung von IT-Verfügbarkeit

30.09.2013
Von Thomas Wittbecker

Worauf bezieht sich die Verfügbarkeit konkret?

Eine weitere Quelle von Missverständnissen ist die Definition des Services. Nehmen wir an, einem Kunden wird die Verfügbarkeit eines Servers garantiert, und er lässt von einer Webagentur eine Website auf diesem Server betreiben.

Aus der Sicht des Betreibers ist der Server so lange verfügbar, wie er einwandfrei läuft. Das kann auch dann der Fall sein, wenn der Webserver aus irgendeinem Grund kein http mehr ausliefert, sprich, die Website nicht mehr erreichbar ist.

Wer haftet für die Verfügbarkeit?

Aus Kundensicht ist der Server dann aber nicht mehr verfügbar, weil seine Website "weg" ist. Da jedoch eine Agentur die Website betreibt und auch für die Konfiguration zuständig ist, kann der Hoster keine Verfügbarkeit oberhalb des reinen Betriebssystems garantieren.

Als Webagentur oder Softwaredienstleister, die der der als Generalunternehmer gegenüber dem Kunden auftritt, ist zu beachten, dass die SLAs des Hosters nicht einfach an den Kunden für das Gesamtsystem weitergegeben werden können. Die Ausfallrisiken auf Applikationsebene müssen ebenfalls bestimmt und zu den Ausfallrisiken auf der Seite des Hosters hinzugerechnet werden.

Dieses Beispiel zeigt, dass es wichtig ist, sich genau darüber zu verständigen, worauf sich die Verfügbarkeit bezieht. Aus Kundensicht ist es am sinnvollsten, wenn die Verfügbarkeit des kompletten Dienstes, der betrieben werden soll, vereinbart wird.

Dies ist bei etwas komplexeren Projekten allerdings nicht mehr so einfach. Häufig wird hier dann ein Kompromiss geschlossen, und der Dienstleister garantiert die Verfügbarkeit des gesamten Projektes, so wie der Kunde es möchte, obwohl zu diesem Zeitpunkt eigentlich niemand weiß, wie hoch die Verfügbarkeit wirklich ist.

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