Cloud- und Hosting-Projekte richtig planen
Fallstricke bei der Berechnung von IT-Verfügbarkeit
Umgang mit SLAs
In der Praxis werden häufig im Rahmen von Service Level Agreements (SLA) Aussagen zu Verfügbarkeiten gemacht, die technisch nicht verifiziert sind. Die gelten in der Praxis dann nur so lange, wie alles rundläuft, und sind nicht an Worst-Case-Szenarien ausgerichtet. Sowohl Kunden als auch Provider müssen also sehr genau hinterfragen, unter welchen Bedingungen die Verfügbarkeit gilt und welche Risiken berücksichtigt werden.
Katastrophenszenarien werden häufig nicht mit berücksichtigt. Sollte ein Flugzeug auf das Rechenzentrum stürzen, hat man keine 99,9 Prozent Verfügbarkeit mehr, sondern eher für lange Zeit einen 100-prozentigen Ausfall. Zugegeben, das passiert auch selten, genauso wie starke Erdbeben in Deutschland oder Terrorangriffe. Aber man sollte im Hinterkopf behalten, dass solche Totalausfallrisiken nicht abgedeckt sind. Es sei denn, der Anbieter betreibt das Projekt komplett verteilt an zwei Standorten, was in der Regel im Standard aus Kostengründen nicht gemacht wird.
Häufig werden SLAs auch einfach aus einer kaufmännischen Überlegung heraus definiert, und der Anbieter lebt damit, dass bei jedem x-ten Kunden die SLAs nicht eingehalten werden können. Solange keine empfindlichen Vertragsstrafen vereinbart sind, ist das meistens kein großes Problem für den Anbieter. Insofern ist immer zu hinterfragen, wie belastbar die SLAs in der Praxis sind.