Wie Wirtschaftsstrafverteidiger arbeiten

Führungskräfte vor dem Knast bewahren

05.10.2009
Von Eva Buchhorn

Ist die Eröffnung des Hauptverfahrens unumgänglich, bemühen sich die Verteidiger um Verständigung mit dem Gericht im Wege des "Deals": Der Mandant legt ein Geständnis ab, zeigt möglichst aufrichtige Reue und liefert damit selbst einen Strafmilderungsgrund, der zu einer Geld- oder Bewährungsstrafe führt.

Der Fall Klaus Lederer

Diesen Weg wählte Kempf für seinen Mandanten Klaus Lederer: Der ehemalige Babcock-Chef kassierte 2008 beim Landgericht Duisburg wegen Insolvenzverschleppung anderthalb Jahre Haft auf Bewährung, 250.000 Euro Geldauflage und 1000 Stunden gemeinnütziger Arbeit, nachdem er zu Prozessauftakt gestanden hatte. Eine happige Strafe: Doch ohne offensives Eingestehen seiner Verfehlungen hätten auf Lederer quälende 45 Verhandlungstage gewartet - und ein völlig offener Verfahrensausgang, bei dem vom Freispruch bis zu drei Jahren Haft alles möglich gewesen wäre.

Den Anspruch, allein schon aufgrund ihrer Prominenz könnten er und seinesgleichen jeden Manager vor dem Richter retten, weist Kempf deshalb auch zurück. Letztlich sei der Einfluss der Verteidiger begrenzt: "Wir sind keine Wunderheiler, die Knoblauch an die Tür hängen, um den Teufel auszusperren. Dagegenhalten, solange es Grund dafür gibt", sei alles, was ein Verteidiger tun könne.

Der Eindruck der persönlichen Nähe, den Spitzenmanager und Anwälte in spektakulären Strafverfahren hinterlassen, verflüchtigt sich mit dem Ende der beruflichen Beziehung. Im "einstelligen" Bereich liege die Zahl seiner Freundschaften mit Managern, die sich aus den oft jahrelangen Beratungen ergeben hätten, sagt der Anwalt, und er scheint es nicht zu bedauern. Die meisten Mandanten seien ja froh, ihren Verteidiger eines schönen Tages nur noch von hinten zu sehen. Immerhin: Mit Josef Ackermann geht Kempf manchmal mittagessen.

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