Informationsregister im Internet
Hamburg schafft Amtsgeheimnis ab
Damit hat das Amtsgeheimnis in Hamburg im Wesentlichen ausgedient. Gleichwohl blieben zwingend notwendige Datenschutzregeln bei der Novellierung gewahrt. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte war in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs einbezogen.
Datenschutzbeauftragter hilft bei Ärger
Die Hamburger erhalten mit dem neuen Gesetz auch die Möglichkeit, sich bei Unzufriedenheit mit der Bearbeitung ihrer Informationsanliegen oder bei Verstoß gegen die Veröffentlichungspflicht an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu wenden. Insgesamt solle durch die Pflicht zur Veröffentlichung „die demokratische Meinungs- und Willensbildung gefördert, eine Kontrolle staatlichen Handelns sowie Korruptionsprävention ermöglicht und das Kostenbewusstsein der Verwaltung" weiter geschärft werden.
Vorlage für den Gesetzentwurf war eine überarbeitete Fassung der Volksinitiative, die für den Spätsommer ein Volksbegehren zu dem Thema angemeldet hatte. Im Rahmen der Gespräche zwischen den Parteien und den Bürgern wurden weitere Veränderungen am Gesetzentwurf vereinbart, die eine möglichst ressourcenschonende Umsetzung des Gesetzes durch möglichst wenig Verwaltungsaufwand sicherstellen sollen.
Geld aus dem IT-Globalfonds
So wurde erreicht, dass die Veröffentlichungspflichten für die Stadt mit internen Berichtspflichten der Behörden zumeist synchronisiert werden. Das Informationsregister soll binnen zwei Jahren unter anderem aus Mitteln des IT-Globalfonds der Stadt erstellt werden. Die Einzelauskünfte kosten weiter Gebühren, zukünftig solle aber bei komplexen Auskunftswünschen ein Kostenvoranschlag zur Pflicht werden, damit der Anfrager die Kosten abschätzen kann.