Vollautomatisch
Im Jahr 2022 startet das Finanzamt 2.0
Computer ersetzen Finanzbeamte, Bürger müssen keine Papierberge und Quittungen mehr beim Fiskus einreichen. So soll im digitalen Zeitalterdigitalen Zeitalter das "Finanzamt 2.0" aussehen. Bis zum Jahr 2022 soll das vollautomatische Steuerverfahren umgesetzt werden. Alles zu Public IT auf CIO.de
Was ist der Grund für den "Modernisierungsplan"?
Das sind zum einen die Vorschriften in der Abgabenordnung. Die stammen größtenteils aus den 1970er Jahren und passen nicht zu den heutigen Kommunikationsmitteln. Vor allem aber: In den nächsten Jahren gehen zahlreiche Finanzbeamte in den Ruhestand. Schon heute fehlen Tausende Beamte. Deshalb soll sich die Finanzverwaltung nicht mehr mit einfachen Masseverfahren und Routine herumplagen.
Was sehen die Gesetzespläne im Kern vor?
Schon heute werden einfache und schlüssige Steuererklärungen eher durchgewunken. Künftig sollen Finanzämter den Großteil der Steuererklärungen vollautomatisch bearbeiten. Lediglich ein Teil soll noch manuell bearbeitet werden. Es gibt aber keinen Zwang zur Volldigitalisierung. Wer möchte, kann weiter auf die bisherige Papier-Steuererklärung setzen. Das Gesetz soll weitestgehend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten, die Umsetzung soll aber nur schrittweise bis zum Jahr 2022 erfolgen.
Es gibt doch schon die elektronische Steuererklärung?
Ja. Die vorausgefüllte Steuererklärung wurde schon 2014 eingeführt. Das bestehende "Elster"-Verfahren soll nun ausgebaut werden. Rund die Hälfte der Einkommensteuererklärungen wird nach Angaben des Steuerzahlerbundes bereits heute in elektronischer Form abgegeben. Bürger, die ihre Steuererklärung freiwillig elektronisch abgeben, sollen von einer schnelleren Bearbeitung profitieren.
Wie soll das gelingen?
Die vorausgefüllte Steuererklärung kann aus dem Internet geladen werden. Seine Identität kann der Steuerpflichtige per elektronischem Personalausweis oder über eine geplante Elster-App nachweisen. Wer dem Computersystem des Fiskus nicht traut, kann jederzeit per Klick eine Prüfung durch Sachbearbeiter beantragen. Daten Dritter wie des Arbeitgebers, der Kranken- und Rentenkasse oder der Banken werden künftig ebenfalls elektronisch eingefügt. Die fertige jährliche Steuererklärung kann dann per Knopfdruck an das Finanzamt übermittelt werden - der Steuerbescheid kommt ebenfalls digital zurück.
Ist dann Schluss mit Papierbergen und Sammelkartons?
Ja und Nein. Der Zettelwust soll aus den Finanzämtern verbannt werden. Ab 2017 entfallen Belegvorlagepflichten: Bürger müssen Belege zwar aufheben, aber nicht mit der Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt kann Belege nur bei Bedarf anfordern. Die können dann eingescannt und ebenfalls elektronisch übermittelt werden.
Sind Finanzbeamte künftig komplett außen vor?
Nein. Aber die meisten Steuererklärungen werden nicht mehr von Finanzbeamten bearbeitet. Die sollen sich künftig auf komplizierte Verfahren konzentrieren. Es sollen lediglich betrugsanfällige und komplexe Erklärungen herausgefiltert werden.
Und wie sollen solche Fälle herausgefunden werden?
Durch ein "Risikomanagementsystem". Wichtig ist aus Sicht von Experten, dass dieser Filter auch die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sichert. Angeblich mehr als 100 Kriterien für den Risikofilter sollen die Bundesländer selbst entwickeln und ausbauen.
Welche Erleichterungen sind noch geplant?
Für Nutzer von Papiervordrucken. Rentner etwa müssen ihre Bezüge nicht mehr in die Steuererklärung übertragen. Sie können durch Ankreuzen entscheiden, ob das Finanzamt auf die Daten zurückgreifen soll, die von Rentenversicherern elektronisch übermittelt wurden.
Was ändert sich noch?
Die Frist für die Abgabe der Erklärungen wird verlängert: Wer einen Steuerberater hinzuzieht, hat künftig nicht nur bis zum Ende des Folgejahres Zeit dazu, sondern bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Fällig ist ein Verspätungsgeld, wenn die Frist verstreicht.
Was sagen Experten zu den Gesetzesplänen?
Experten loben die Pläne grundsätzlich. "Damit wird das verstaubte Besteuerungsverfahren für die nächsten Jahrzehnte fit gemacht", sagt Steuerrechtsexperte Frank Hechtner. Er warnt aber: Effizienz dürfe nicht nur dem Finanzamt nützen. Der Steuerzahlerbund mahnt: Bei einer maschinellen Bearbeitung dürfe die Hinweispflicht der Finanzbehörden nicht ausgehebelt werden. Der Laie könne sich bisher darauf verlassen, dass die Finanzbeamten die Steuererklärung auch zu seinen Gunsten prüfen. Dies dürfe nicht verloren gehen. "Das Steuerrecht bleibt kompliziert", kritisiert der Steuerberater Markus Deutsch. Damit sei eine hohe Fehlerquote absehbar. (dpa/rs)