Strategien


Compliance-Management

IT-Recht für den Verdachtsfall

08.03.2011
Von Kolja Kröger

Wer am Firmenrechner privat surft, stiehlt seinem Arbeitgeber Arbeitszeit, argumentieren die Autoren der Studie und raten Unternehmen zu mehr Kontrolle der hausinternen Internet-Regeln. Zudem bestehe immer die Gefahr, dass ein Mitarbeiter sich Trojaner und Viren mit einer privaten MailMail einfängt - oder er plaudert bei FacebookFacebook Internat aus. Alles zu Facebook auf CIO.de Alles zu Mail auf CIO.de

Beliebt: Blockierte Internetseiten für E-Mail und Erotik.
Beliebt: Blockierte Internetseiten für E-Mail und Erotik.
Foto: CA

"Die Grenze zur Straftat ist spätestens dann überschritten, wenn Mitarbeiter vertrauliche Firmeninterna wie Kundeninformationen oder Verkaufszahlen nach Außen tragen", schreiben die Autoren. Sie berichten von einem Vorstandsmitglied, der angeblich versehentlich die Pläne für die Übernahme eines Konkurrenten an eben diesen verschickte. "Daten sind das wichtigste Kapital eines modernen Unternehmens und gleichzeitig ein verletzliches Gut."

88 Prozent blocken Internet-Seiten - auch Erotik-Portale

Außerdem berichten die Studienautoren von Mitarbeitern, die kurz vor ihrem Ausscheiden noch Kundendaten auf den USB-Stick ziehen oder geheime Entwicklungs-Dokumente. "Mit Abstand die meisten Fälle von schadbringenden Handlungen geschehen in Verbindung mit Datendiebstahl, Datenveruntreuung, Spionage oder Sabotage."

Zudem müssten sich Unternehmen um den Ruf ihres Unternehmens machen, wenn Kollegen sich Fotos und Videos von Erotik-Portalen herunterladen oder gar kinderpornografisches Material nutzen. Allerdings, das ergab die Umfrage, blocken 88 Prozent der befragten Unternehmen bestimmte Internetseiten, wie etwa Erotik-Seiten.

Geschäftsführer und Vorstände sind verpflichtet, die Einhaltung der Gesetze in ihrem Unternehmen zu kontrollieren, betonen die Autoren. Im schlimmsten Fall müssen sie selbst haften. Gleichzeitig müssten sie aber enorm aufpassen, die Rechte ihrer Mitarbeiter nicht zu verletzten, wenn sie Fehlverhalten im Unternehmen verfolgen. "Ein Geschäftsführer haftet beispielsweise bei einem Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz sogar persönlich."

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