Strategien


IT-Manager wetten

Kaufsoftware – so zukunftsträchtig wie VHS-Kassetten

01.04.2016
Von Dr. Hendrik Schöttle und Dr. Ansgar Kirchner

Des einen Freud …

Was die Nutzer der Software freut, schmerzt die Hersteller. Software altert nicht - auch nach Jahren ist eine "gebrauchte" Kopie wie neu. Anders als bei physischen Gütern muss der Käufer keine Abnutzung fürchten. Allerdings bleiben in Unternehmen viele Lizenzen häufig ungenutzt. Zudem steigt in wirtschaftlich schwierigen Zeiten der Druck auf den CIO.

Dann kann der Verkauf von überzähligen Lizenzen sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer interessant werden. Der Markt für gebrauchte Software dürfte daher mittelfristig größer werden. Studien halten bei der Beschaffung von Gebrauchtsoftware Einsparungen von mehr als 50 Prozent der Lizenzkosten gegenüber neuer Software für realistisch. Einzelne Stimmen berichten schon jetzt über eine um bis zu 200 Prozent gesteigerte Nachfrage.

Miete statt Kauf

Viele Anbieter, deren Software "zu gut" war, kämpften in der Vergangenheit mit stagnierenden Absatzzahlen - und brachten daher neue Geschäftsmodelle auf den Markt. So führte Adobe 2013 die Creative Cloud ein, eine Lösung, die den Anwendern die Software nur noch als cloud-basierten Service auf Basis einer monatlichen oder jährlichen Vergütung zur Verfügung stellt.

Microsoft fokussierte mit Office 365 den Vertrieb seines neuesten Office-Paketes auf eine cloud-basierte Webanwendung - der Anwender bekommt nur noch einen Online-Zugriff auf die Software und keine auf seinen Systemen laufende Kopie mehr.

Ob Softwaremiete, SaaSSaaS oder ASP - viele dieser cloud-basierten Modelle wären noch vor wenigen Jahren an einer unzureichenden IT-Infrastruktur gescheitert, insbesondere im Hinblick auf Bandbreiten und Geschwindigkeiten von Datennetzen. Alles zu SaaS auf CIO.de

Aus Sicht der Anbieter sind Mietmodelle klar im Vorteil: Erstens gibt es dauerhafte Einnahmen. Zweitens liegt der Verhandlungsdruck im Fall der Verlängerung von Mietverhältnissen beim Nutzer - denn mit Ende des Mietvertrages kann der Anbieter den Stecker ziehen. Und drittens greift der Erschöpfungsgrundsatz nicht - die Software kann nicht weiterverkauft werden, auch ist ein Verbot der Untervermietung möglich.

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