Kartellamt

Lufthansa soll Zubringer für Condor bleiben

08.02.2022
Die Lufthansa soll nach dem Willen des Bundeskartellamtes über den 10. Mai hinaus Zubringerflüge für den Konkurrenten Condor leisten.
Die Deutsche Lufthansa unterliegt dem Kartellamt zufolge der Missbrauchsaufsicht und hat damit besondere Pflichten.
Die Deutsche Lufthansa unterliegt dem Kartellamt zufolge der Missbrauchsaufsicht und hat damit besondere Pflichten.
Foto: gopixa - shutterstock.com

In einer vorläufigen Prüfung ist die Wettbewerbsbehörde zu der Auffassung gekommen, dass allein die LufthansaLufthansa einen dauerhaften Zubringerdienst zu FernflügenFernflügen von den Flughäfen München, Frankfurt und Düsseldorf erbringen könne. Sie unterliege damit der Missbrauchsaufsicht und habe besondere Pflichten, stellte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Dienstag fest. Top-500-Firmenprofil für Lufthansa Top-Firmen der Branche Transport

Der vom Staat gerettete Lufthansa-Konzern hatte den langjährigen Vertrag mit CondorCondor zunächst gekündigt und diese Kündigung auf Druck der Behörden bis zum 10. Mai 2022 ausgesetzt. Der Konzern will mit der Marke "Eurowings Discover" selbst stärker in den Ferienflugmarkt einsteigen. Top-500-Firmenprofil für Condor

Das Kartellamt will nun vor einer endgültigen Entscheidung des Hauptsacheverfahrens beide Seiten anhören. "Wir haben Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Kündigung der Condor-Kooperation, soweit Lufthansa dadurch ihre Wettbewerberin auf den nachgelagerten Märkten für Langstreckenflüge unbillig behindert", erklärte Mundt. Auch der bisherige Vertrag enthalte bereits kartellrechtlich bedenkliche Wettbewerbsbeschränkungen. (dpa/rs)

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