Durch Adressbuch-Import
Patientendaten bei Facebook aufgetaucht
Viele Mitarbeiter im Gesundheitswesen und besonders die Ärzte, so Müller, seien sich offenbar nicht bewusst, was sie eventuell mit einer leichtsinnigen Mitgliedschaft in Social Media wie Facebook anrichten könnten. Laut ärztlicher Schweigepflicht dürfe "ein Arzt nicht einmal Auskunft darüber geben, ob eine bestimmte Person bei ihm in Behandlung ist oder war".
Patientendaten haben nichts auf Facebook zu tun
Der Datenschutzbeauftragte Caspar berichtet: "Mehrere Ärzte haben sich schon darüber gewundert, dass ihre Patienten Einladungen zu Facebook erhielten, in denen ihnen andere Patienten mit Name und Bild als 'mögliche Bekannte, die schon auf Facebook sind' präsentiert wurden." Das sei nicht mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar.
Die Stiftung Gesundheit spricht sich in Übereinkunft mit Caspar dafür aus, dass "Facebook grundsätzlich niemals Zugriff auf beruflich genutzte Adressbestände gewährt werden" sollte.
Die "Stiftung Gesundheit" ist selbst auf Facebook vertreten. Man wolle, so Müller zu CIO Healthcare-IT, auch dieses neue Medium ausprobieren. Die Aufgabe der Stiftung sei es, "Transparenz im Gesundheitswesen zu fördern und praktische Orientierungshilfe zu bieten". Das sei prinzipiell mit allen Medien möglich.