Anlageberatung
Produktinformationsblätter mangelhaft
In vielen Fällen haben die Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihre Produkte und die damit verbundenen Risiken nicht hinreichend konkret beschrieben, so das Ergebnis der Untersuchung. Oft würden die Informationsblätter nur ganze Produktgattungen aufführen und den gesetzlich vorgegebenen Umfang überschreiten. Anstelle der pro Produkt anfallenden Kosten werde oft ein pauschaler Verweis auf das Preis- und Leistungsverzeichnis des Instituts gesetzt.
Keine Haftung für Richtigkeit der Infoblätter
Ferner kritisierte die BaFin, dass viele Informationen schwer oder gar nicht verständliche Formulierungen enthielten. Fachbegriffe und unbekannte Abkürzungen würden nicht erklärt. Häufig versuchten die Institute auch, die Haftung für die Richtigkeit der Informationsblätter auszuschließen.
Die BaFin hat die Ergebnisse ihrer Auswertung den Verbänden der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute bereits vorgestellt. Sie wird bei den Instituten, deren Informationsblätter deutliche Mängel aufweisen, kurzfristig auf die erforderlichen Änderungen hinwirken.
Bei der jährlichen Prüfung nach § 36 Wertpapierhandelsgesetz soll geprüft werden, ob die Institute geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Informationsblätter ergriffen haben.