Cloud Computing


Yankee Group zu Verträgen mit Cloud-Providern

Schwammige SLAs, unmessbar und unsicher

Holger Eriksdotter ist freier Journalist in Hamburg.
Die Analysten der amerikanischen Yankee Group haben die Verträge von Cloud-Anbietern untersucht - mit alarmierendem Ergebnis. Mangelhafte Datenschutzregelungen, aalglatte Formulierungen zu SLAs und fehlende finanzielle Kompensation bei Sicherheitsvorfällen und Betriebsunterbrechungen bürden den Cloud-Kunden hohe Risiken auf.

Was Cloud-Anbieter in den allgemeinen Geschäftsbedingungen den Nutzern ihrer Angebote zumuten, unterscheidet sich erheblich von ihren vollmundigen Versprechen und den hohen Erwartungen der Anwender. „Die Service-Garantien der Cloud-Anbieter sind dürftig, Haftungsausschlüsse weit verbreitet; verlässliche Regelungen zur Datensicherheit die Ausnahme, so dass der Anwender potenziell allein für die rechtlichen Risken haftet“, schreibt Camille Mendler, Vice President bei der Yankee Group.

Camille Mendler, Vice President bei der Yankee Group, hat die Angebote von 41 Cloud-Anbietern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist ernüchternd.
Camille Mendler, Vice President bei der Yankee Group, hat die Angebote von 41 Cloud-Anbietern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist ernüchternd.
Foto: Yankee Group

Für die Studie „Cloud 99.99: The Small Print Exposed“ hat sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Service-Level-Agreements und Datenschutzrichtlinien von 46 Cloud-Services von 41 unterschiedlichen Anbietern untersucht. Gegenstand der Analyse waren Software-, Infrastruktur- und Plattform-as a Service-Angebote. (SaaSSaaS, IaaS, PaaS). Mit dabei waren Schwergewichte der Branche wie GoogleGoogle, AmazonAmazon, Microsoft und Salesforce.com. Alles zu Amazon auf CIO.de Alles zu Google auf CIO.de Alles zu SaaS auf CIO.de

Fazit: Lediglich die Hälfte der Cloud-Provider bietet überhaupt klar festgelegte SLAs an, kein einziges lässt sich auf Vertragsstrafen ein, wenn diese nicht eingehalten werden. Fristen für die Problembehebung sind meist schwammig formuliert, als Kompensation bliebe den Kunden meist nur die Möglichkeit einer außerordentlichen Vertragskündigung oder die vage Hoffnung auf eine Gutschrift.

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