Die richtige Form finden

Vorsicht beim Abwerben von Mitarbeitern über Xing

21.09.2012
Ein Recruting bei Xing kann schnell in einem Wettbewerbsverstoß enden, wenn der gute Ton nicht eingehalten wird. Diplom-Wirtschaftsjurist Martin Rätze nennt Einzelheiten.

Gute Mitarbeiter zu finden ist schwer. In Zeiten der sozialen NetzwerkeNetzwerke mag einem da schnell der Gedanke kommen, Personen abzuwerben, die sich bei der Konkurrenz bereits bewährt haben. Allerdings ist bei Abwerbeversuchen auch auf den guten Ton zu achten, sonst kann dies schnell in einem Wettbewerbsverstoß enden, wie das LG Heidelberg entschied. Alles zu Netzwerke auf CIO.de

Die Klägerin hatte den Beklagten abgemahnt, nachdem dieser zwei ihrer Mitarbeiter auf der Business-Plattform Xing angeschrieben hatte. Zu Recht, wie nun das LG Heidelberg entschied (U. v. 23.05.2012, 1 S 58/11).

Geschäftliches Auftreten

Der Beklagte argumentierte, er sei nicht geschäftlich aufgetreten, sondern es handele sich um einen privaten Account. Dem folgte das Landgericht nicht. Der Beklagte erwecke mit seinem Profil den objektiven Anschein einer unternehmensbezogenen Tätigkeit. "Er hat kein Profil als Privatperson erstellt, sondern unter Verwendung der Firma, für die er tätig ist. Darüber hinaus hat er geschäftliche Gründe für seinen Auftritt bei Xing benannt, nämlich das Generieren von Neugeschäften und Aufträgen sowie das Finden neuer Mitarbeiter.

Unter Berücksichtigung dieser Umstände war es für den objektiven Betrachter fernliegend, von einem privaten Handeln des Beklagten auszugehen, wenn dieser über die Plattform XINGXING Nachrichten versandte.” Verstärkt werde dies dadurch, dass der Beklagte mit den Empfängern bislang nicht bekannt oder befreundet war und sich die Nachrichten auch auf berufliche Tätigkeiten bezogen. Alles zu XING auf CIO.de

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