Die richtige Form finden

Vorsicht beim Abwerben von Mitarbeitern über Xing

21.09.2012

Frage des Einzelfalls

Das Landgericht hebt in seinem Urteil hervor, dass das Abwerben von Arbeitnehmern nicht per se unzulässig ist: "Die Abwerbung von Mitarbeitern ist zwar grundsätzlich zulässig, nicht aber, wenn wettbewerbsrechtlich unlautere Begleitumstände hinzukommen wie z. B. herabsetzende Äußerungen über den bisherigen Arbeitgeber."

Wer Mitarbeiter anwerben möchte, sollte lieber die Vorzüge des eigenen Unternehmens herausstellen, anstatt die Konkurrenz zu diffamieren. So stellt man sich als evtl. neuer Arbeitgeber auch wesentlich professioneller dar.

Übrigens: Das werbliche Anschreiben über Xing kann darüber hinaus auch als Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG verstanden werden, da der Angeschriebene in aller Regel keine ausdrückliche Einwilligung zum Erhalt von Werbung erteilt hat. (Channelpartner)

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Olaf Groß, Shopbetreiber-Blog.de und Trusted Shops GmbH, Tel.: 0221 77536329, E-Mail: olaf.gross@trustedshops.de, Internet: www.shopbetreiber-blog.de und www.trustedshops.de

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