Mehr Netto vom Brutto

Welche Extras vom Chef sich für Sie lohnen

28.01.2014
Von Heike Schwerdtfeger

Tanken und Firmenwagen, Steuerberater und Sparvertrag

Für Jobstarter mit schmalem GehaltGehalt sind jegliche Arten von Geschenk-, Bücher- oder Tankgutscheinen willkommen, die vom Arbeitgeber lohn- und sozialversicherungsfrei bis insgesamt 44 Euro pro Monat an sie abgegeben werden dürfen. Alles zu Gehalt auf CIO.de

Firmenwagen gehören mittlerweile nicht nur bei Führungskräften zum Repertoire, mit dem sich prima sparen lässt. Ganz umsonst ist ein schicker Schlitten aber nicht, und mancher ist später über die hohe Steuerlast überrascht, wenn er den sogenannten geldwerten Vorteil persönlich versteuern muss. Diesen Vorteil berechnen Arbeitnehmer mithilfe der Ein-Prozent-Regel, wenn es ihnen zu umständlich ist, jede Privatfahrt mit einem Fahrtenbuch nachzuweisen. Die Klausel besagt, dass sie dann monatlich ein Prozent des Brutto-Listenneupreises des Dienstwagens als steuerpflichtige Einnahme ansetzen müssen. Die Ein-Prozent-Regel gilt auch, wenn der Firmenwagen gebraucht gekauft oder geleast wurde (BFH, VI R 51/11).

Maßgeblich für die Berechnung ist immer der Preis eines Neufahrzeugs. Wer komplett auf Privatfahrten verzichtet, muss ein Privatnutzungsverbot vereinbaren, sonst zahlt er Steuern (BFH, VI R 42/12). Bayer etwa zieht seinen Mitarbeitern auch noch die Leasingraten vom Bruttogehalt ab. Aber auch das ist günstiger, als einen Wagen gleicher Güte privat und damit vom Nettolohn zu kaufen.

Wird es nichts mit dem Dienstwagen, können sich Arbeitnehmer zumindest einen Zuschuss für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zahlen lassen. Das ist für 15 Arbeitstage monatlich und mit bis zu 30 Cent je Kilometer möglich. Bis höchstens 4500 Euro im Kalenderjahr (Entfernungspauschale) wird der Zuschuss mit 15 Prozent pauschal versteuert und ist sozialversicherungsfrei.

Beispiel 2: Ehefrau, Doppelverdiener, verheiratet, zwei Kinder, Steuerklasse IV
Beispiel 2: Ehefrau, Doppelverdiener, verheiratet, zwei Kinder, Steuerklasse IV
Foto: Ecovis

Besonders am Ende des Jahres lässt sich viel rausholen, wenn Weihnachtsgeld in Zuschüsse umgewandelt wird. Das Zusatzentgelt belastet den Arbeitnehmer mit einer höheren Steuerlast als in normalen Monaten. Der Entlastungstrick funktioniert aber nur, wenn das Zusatzentgelt nicht Teil des Tarifvertrages ist - also beispielsweise bei außertariflich bezahlten Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber könnte etwa Teile des Weihnachtsgeldes oder anstehende Prämien für einen steuerbegünstigten Fahrtkostenzuschuss nutzen oder auch in steuerfreie Kindergartenzuschüsse oder andere Extras umwandeln (BFH, VI R 41/07). Nur der Teil des Weihnachtsgelds, der den Fahrtkostenzuschuss übersteigen würde, wird dann mit dem persönlichen Steuersatz des Arbeitnehmers versteuert.

Steuerberater und Sparvertrag

Wem die ganzen Steuerthemen über den Kopf wachsen und wer neben Job und Familie nicht noch die Steuererklärung machen will, müsste Steuerberaterkosten selbst zahlen und kann sie auch nicht in der Steuererklärung absetzen. Zahlt aber der Arbeitgeber ein pauschales Honorar für einen Steuerberater, könnte der den interessierten Arbeitnehmern die Steuererklärung kostenlos erstellen.

Gar nicht lange verhandeln müssen Mitarbeiter bei den vermögenswirksamen Leistungen (VL). Viele Beschäftigte verzichten auf bares Geld, das ihr Chef zur Vermögensbildung beisteuern müsste. Die Tarifverträge und Besoldungsgesetze regeln die Höhe und die Anlagemöglichkeiten. Neueinsteiger präsentieren der Personalabteilung am besten schon vor dem ersten Arbeitstag einen VL-Vertrag. Der Arbeitgeber zahlt einen Beitrag zwischen 6 und 40 Euro monatlich, der Arbeitnehmer kann einen Eigenanteil aus dem Nettogehalt dazuschießen. Liegt sein zu versteuerndes Einkommen im Jahr unter 20.000 Euro (Verheiratete 40.000 Euro), belohnt der Staat die Sparanstrengungen mit der Arbeitnehmersparzulage von bis zu 80 Euro jährlich. Auch Gutverdiener bekommen den Zuschuss vom Chef, und auch für sie lohnen sich VL, weil sie über Jahre einige Tausend Euro ansparen, die beispielsweise in einem Aktienfonds renditestark angelegt werden. Arbeitnehmer können VL aber auch in Bausparverträge, Aktiensparpläne oder in eine betriebliche Beteiligung ihres Arbeitgebers einzahlen.

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