Mehr Netto vom Brutto
Welche Extras vom Chef sich für Sie lohnen
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, größere die Motivation. 44 Euro dürfen Unternehmenschefs ihren Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfrei schenken - und zwar jeden Monat als Motivationsspritze.
Das ganze Berufsleben hindurch können Chefs ihren Mitarbeitern Extras bieten, von denen beide profitieren. Denn richtig gemacht, verzichtet der Staat sogar auf seinen Anteil, seien es Steuern oder Abgaben.
Ja, das gibt es wirklich noch. Schon 44 Euro monatlich machen pro Jahr ein Plus von 528 Euro aus, netto. Und mit weiteren Extras ist noch mehr drin. Steuerfrei übernehmen darf der Chef etwa Kosten für Kinderbetreuung, Computerausstattung, Weiterbildungskurse oder für eine Unterstützung in einem Notfall.
Der Clou: "Während von einer Lohnerhöhung häufig nur die Hälfte beim Mitarbeiter ankommt, steht ihm manches Extra ungeschmälert zur Verfügung", sagt Andreas Frericks, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Ecovis in Berlin. Die Variante ist nicht nur für Spitzenverdiener mit hohem Steuersatz interessant. "Sie bringt definitiv allen Arbeitnehmern Vorteile", so Frericks.
Selbst ausländische Konzerne haben für ihre deutsche Belegschaft inzwischen die steuerlichen Vorteile eines Nebenleistungspakets entdeckt. So liegt es dem Kosmetikkonzern L’Oréal am Herzen, dass seine Mitarbeiter sich pflegen. Was also ist einfacher, als im hauseigenen Personalverkauf kräftig Preise zu reduzieren? Bei Waren, die L’Oréal auch an Dritte verkauft, sind die Rabatte bis zu einer Höhe von 1.080 Euro jährlich steuer- und sozialabgabenfrei. Auch der Mobilfunkgigant Ericsson aus Schweden stellt seinen Mitarbeitern eine Vielzahl von Extras zur Auswahl.
In der großen Palette ist für jede Generation etwas Nützliches dabei: Dem Auszubildenden kann der Chef beispielsweise eine Tankfüllung oder eine Fortbildung bezahlen. Für junge Familien könnte er die Kinderbetreuungskosten übernehmen sowie einen familientauglichen DienstwagenDienstwagen stiften. Und für Mitarbeiter fortgeschrittenen Alters sind Erholungsbeihilfen, Kurse zur Rückenschulung sowie Lebensarbeitszeitmodelle interessant. "So können sich die Extras auch der individuellen Entwicklung des Arbeitnehmers im Unternehmen anpassen", sagt Stefan Fritz, Chef der auf Arbeitnehmerbeteiligung spezialisierten Beratung mit-unternehmer.com. Alles zu Dienstwagen auf CIO.de
Wichtig für alle Beteiligten: Die Tarifbindung eines Betriebes ist kein K.-o.-Kriterium für Extras und lasse "kreative Möglichkeiten". Leichter falle die Gestaltung jedoch bei außertariflich Bezahlten, so Fritz.
Die Krux bei jeder Gehaltserhöhung ist, dass mit ihr auch die Steuer- und Abgabenlast steigt – für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber. Beschäftigte klettern wegen der sogenannten kalten Progression nach einer Lohnspritze auf der Steuertarifleiter nach oben und müssen dann einen höheren Prozentsatz ihres Einkommens an den Fiskus abliefern. Im Extremfall kann das sogar dazu führen, dass Arbeitnehmer nach einer Lohnerhöhung weniger im Portemonnaie haben.
Ende 2012 wollte die schwarz-gelbe Regierungskoalition diesen Automatismus abschaffen. Sie scheiterte allerdings am rot-grünen Widerstand im Bundesrat. Union und FDP schafften es immerhin, den Grundfreibetrag anzuheben, von 8130 Euro auf 8354 Euro. Der Freibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum nicht durch Steuern gemindert wird. "Die Entlastung hält sich aber in Grenzen, insbesondere wenn die Inflation berücksichtigt wird", sagt Frericks.
Deshalb lohnt es sich noch immer, auf Extras zu setzen. Was Arbeitnehmern und -gebern Vorteile bringt, gerät naturgemäß schnell ins Visier der Finanzämter. Die Beamten vermuteten in der Vergangenheit hinter vielen Wohltaten Lohndumping. Und Betriebsprüfer werteten Extras häufig als sogenannte geldwerte Vorteile. Da diese steuerpflichtig sind, flatterten Betroffenen schnell Nachzahlbescheide ins Haus.
Doch inzwischen sind die steuerlichen Fronten geklärt. Chefs dürfen Extras nicht einseitig als Steuersparmodell nutzen und tariflich vorgeschriebene Lohnerhöhungen in Warengutscheine ummünzen. Oder sie können den Bruttoarbeitslohn reduzieren und stattdessen monatliche Zuschüsse zur Kinderbetreuung einführen. "Nur wenn es die Leistung zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn gibt, bleibt sie steuerfrei. Das kontrollieren die Steuerprüfer in den Unternehmen", sagt Frericks. Wer heutzutage noch trickst, muss deshalb mit Nachzahlungen rechnen.