Mein Dienstwagen gehört mir!
Der Deutschen liebstes Kind bleibt das Auto. Rund um den Dienstwagen können Topmanager einiges raushandeln. Regeln Sie genau, ob eine private Nutzung erlaubt ist, wer ihn fahren darf, ob man jemanden mitnehmen darf und so weiter. Ebenso wichtig: Was geschieht im Falle einer Freistellung mit dem Wagen. Kann der Arbeitgeber dem entlassenen Vorstand schon am ersten Tag den Dienstwagen entziehen oder erst mit Ende des Arbeitsverhältnisses? Eigentlich hat der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf seinen Dienstwagen, bis zum letzten Tag. Es sei denn, in der Freistellungsklausel steht etwas anderes.
(Foto: Rene Schmöl)