Change-of-Control und Sonderkündigungsrecht
Da fühlt man sich als Vorstand in einem Unternehmen wohl, alles läuft und auf einmal übernimmt ein Investor die Zügel und die schöne Atmosphäre ist dahin. Spannungen in Meetings machen einem schon mal das Leben schwer. Hat ein Entscheider vorher gut verhandelt, kann er sich in solchen Situationen mit der Change-of-Control-Klausel mit Sonderkündigungsrecht retten. Ändert sich die Eigentümerstruktur, darf der Manager kündigen. Den neuen Eigentümer muss er nicht ertragen. Hat er noch klüger verhandelt, bekommt er sogar seine Restvergütung.
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