Freistellungsklausel
Zuhause gemütlich die Zeitung lesen und Urlaub machen, während man weiterhin Gehalt bekommt – für wen das attraktiv klingt, der sollte eine Freistellungsklausel in den Vertrag aufnehmen. Sie besagt, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer von der Pflicht zur Arbeit freistellen kann, wenn er ihn kündigt. Kündigt man einem Geschäftsführer oder Aufsichtsrat, muss man trotzdem die Kündigungsfrist einhalten. Einige Wochen muss der Manager weiterhin beschäftigt werden. Die Firma hat daran meist wenig Interesse.
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