Tipps für Manager-Arbeitsverträge


 
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Kein Kündigungsschutzrecht
Manager müssen wissen: Auf Spitzenposten wie etwa dem Aufsichtsrat oder als Geschäftsführer können Sie jederzeit gekündigt werden. Das Arbeitsschutzrecht gilt aber für Organe nicht. Sie können den Vertrag anders gestalten, um sich davor zu schützen, unverhofft arbeitslos zu sein. Statt eines unbefristeten Vertrags können Sie einen Drei- oder Fünfjahresvertrag abschließen. Nur eine fristlose Kündigung kann Ihnen jetzt noch Ärger bereiten.
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