Tipps für Manager-Arbeitsverträge


 
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Auf zur Konkurrenz?
Sie sind unzufrieden mit der Firma und wollen zur Konkurrenz? Nicht so schnell! Viele Unternehmen vereinbaren ein sogenanntes nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Während maximal zwei Jahre darf der Arbeitnehmer nicht zur direkten Konkurrenz wechseln. Das soll Wettbewerbsverzerrungen verhindern. Während dieser Zeit muss der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Bezüge zahlen, die sogenannte Karenzentschädigung. Dauert das Verbot zwei Jahre, bekommt der Arbeitnehmer also mindestens ein Jahresgehalt. Für Manager ist diese Klausel allerdings nicht ganz so einfach. Bei Organen ist das Verbot auf echte Konkurrenten beschränkt, also kann ein Vorstand nicht von einer Pharma-Firma in die nächste wechseln. Von einem Energieriesen in ein IT-Unternehmen? kein Problem. Wer trotzdem zur direkten Konkurrenz will, sollte in seinem Vertrag nachsehen, wie die Klausel genau aussieht. Die meisten dieser Klauseln sind nicht richtig formuliert und damit ungültig.
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