Laut Gesetz dürfen Handyverträge nur maximal 24 Monate laufen. Eine vorzeitige Verlängerung kann nach Auffassung des Gerichts aber eine längere Laufzeit nach sich ziehen.
Foto: fizkes - shutterstock.com
Zurück zum Artikel: Kölner Oberlandesgericht: Handyvertrag mit Laufzeit von mehr als 24 Monaten möglich