Für Geheimnisträger
E-Postbrief: Bald Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
Aus Anlass der Cebit will die Deutsche Post einen erweiterten E-Postbrief vorstellen, mit dem Träger von Berufsgeheimnissen sensible, personenbezogene Daten rechtssicher versenden können. Die Lösung ist laut Deutscher Post ab Sommer verfügbar.
Der „E-Postbrief für Berufsgeheimnisträger" soll Ärzten, Anwälten oder Amtsträgern die Möglichkeit geben, elektronische Kommunikationsmittel geschäftlich zu nutzen, ohne dabei gegen ihre Verschwiegenheitspflicht nach Paragraph 203 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu verstoßen. Der erweiterte E-Postbrief eignet sich laut Post etwa für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen oder die Kommunikation zwischen Steuerberatern beziehungsweise Anwälten und ihren Mandanten.
Langjährige Forderung des Datenschutzbeauftragten
Ralph Wiegand, CEO E-Postbrief der Deutschen Post, sagte: „Mit unserem neuen Angebot sorgen wir nun dafür, dass auch Berufsgruppen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen wie Ärzte und Rechtsanwälte ihre Online-Korrespondenz problemlos und rechtskonform abwickeln können."
Mit der Integration einer durchgängigen Verschlüsselung in den E-Postbrief kommt die Post einer langjährigen Forderung des Bundesbeauftragten für den DatenschutzDatenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) im Rahmen der De-Mail-Diskussion nach. Dieser hatte sich im Gesetzgebungsverfahren dafür ausgesprochen, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verpflichtend für De-Mail eingeführt wird. Diese Anregung wurde aber nicht aufgegriffen. Aus seiner Sicht ist eine durchgängige Verschlüsselung der Nachrichten von zentraler Bedeutung. Alles zu Datenschutz auf CIO.de