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Typische Fehler

7 Stolpersteine bei der Freiberufler-Auswahl

Christiane Pütter ist Journalistin aus München.

3. Ein klassisches Vorstellungsgespräch führen: Weil der freie IT-Experte möglicherweise Zugang zu sensiblen Daten bekommt, sollte sein Auftraggeber dieselbe Sorgfalt walten lassen wie bei einem Angestellten. Dazu gehört, den Freien zu einem klassischen Bewerbungsgespräch zu bitten.

4. Sich über Methode und Arbeitsweise des freien Beraters informieren: Chrusch führt nochmals das Beispiel SEO an. Wer einen freien IT-ler dafür anheuert, sollte sich mit dessen Methoden vertraut machen. Ziel ist, dass der Auftraggeber dem CEO selbst erklären kann, warum der Traffic auf der Website zuletzt um die Hälfte zurückging, und wie man es künftig besser machen wird.

5. Zumindest einen Standard-Vertrag aufsetzen: Kosten- und Zeitrahmen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten - Unternehmen sollten für die Zusammenarbeit mit Freien grundsätzlich zumindest einen Standard-Vertrag aufsetzen. Es spricht auch nichts gegen detailliertere schriftliche Vereinbarungen.

Vertraulichkeit nicht nur mündlich zusichern

6. Vertraulichkeit vereinbaren: Es ist gut möglich, dass der jetzt beauftragte freie Berater künftig für die Konkurrenz arbeitet oder das in der Vergangenheit bereits getan hat. Daher sollte Vertraulichkeit schriftlich zugesichert werden.

7. Sicherstellen, dass der Trainer auch trainiert: Sinn und Zweck eines freien Beraters ist nicht, dass er den Kunden auf ewig an sich bindet. Wer beauftragt ist, die Angestellten des Unternehmens im Umgang mit neuer Software zu schulen, muss das auch tun. Das heißt: die Mitarbeiter müssen nach dem Weggang des Freien fit genug sein.

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