Zehn-Jahres-Frist vom Tisch
Abschreibung von ERP-Anwendungen künftig über fünf Jahre
Weitere Veränderungen könnten sich dadurch ergeben, dass Verbänden in den kommenden Wochen Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben werden soll. Anja Olsok, Steuerexpertin beim Branchenverband Bitkom, sagte: "Es ist ein schöner Teilerfolg für uns, dass die Zehn-Jahres-Frist offenbar vom Tisch ist." Allerdings werde man sich dafür einsetzen, die geplante Frist von fünf auf drei Jahre zu verkürzen.
Jean-Christian Jung von der Beratungsfirma Pierre Audoin Consulting hält die geplante Fünf-Jahres-Frist dagegen für vernünftig: "ERP-Systeme sind mittlerweile das Rückgrat vieler Unternehmen, sodass ein Wechsel in kürzeren Zyklen praktisch nicht in Frage kommt." Nur in wenigen Branchen sei ein schnellerer Wechsel nötig.
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