Geldwäschern auf der Spur
Anti-Terror-Gesetze als Herausforderung für Banken-IT
Zusammen rund 1.000 Einträge verzeichnen zwei von der Europäischen Union (EU) erstellte Listen, die der Terrorismusbekämpfung dienen sollen. Sie enthalten die Namen von Personen, Unternehmen oder Stiftungen, die verdächtigt werden, in Kontakt zu terroristischen Organisationen zu stehen. Entsprechende Verordnungen der EU schreiben Finanzdienstleistern vor, den kompletten Auslandszahlungsverkehr, einen Teil des Wertpapiergeschäfts sowie ihren gesamten Kundenbestand mit diesen Listen abzugleichen und Verdachtsfälle zu melden.
Mummert-Analyst Bernd Michael Lindner kommt in seiner Untersuchung zu dem Schluss, dass noch zu viele Institute keine Lösungen implementiert haben, die den gesetzlichen Vorgaben ganz gerecht werden. So unterziehen nur 70 Prozent von ihnen den internationalen Zahlungsverkehr, etwa Überweisungen ins Ausland, einer maschinellen Prüfung. Viele dieser BankenBanken behelfen sich dabei noch mit selbst entworfenen Lösungen, beispielsweise Excel-Tabellen, berichtet Lindner. Top-Firmen der Branche Banken
Aufwendige Prüfung per Hand
Ein Drittel der befragten Institute lässt Auslands-Transaktionen ganz oder teilweise per Hand von Mitarbeitern prüfen. In anderen Bereichen, beispielsweise im Eigenhandel mit Devisen und Derivaten oder bei Forfaitierungs- und Factoringgeschäften, setzt sogar nur knapp die Hälfte der Institute auf IT-Lösungen.