Deutsche Post stellt sich selbst ein Bein
De-Mail-Zulassung der E-Post gescheitert
Und jetzt wird es ziemlich kompliziert und ist so richtig nur noch für Juristen verständlich. Denn es geht laut Post nun um die Frage, ob mit De-Mail verbindliche Rechtsgeschäfte, die mit finanziellen Transaktionen verbunden sind, möglich seien - oder nicht.
Das De-Mail-Gesetz verlange bei der Identifizierung des Kontoinhabers nämlich keine Dokumentation von Ausweisnummer, Art des Ausweises und der ausstellenden Behörde. Das Geldwäschegesetz (GWG ) hingegen sehe genau das vor.
Haftung für Rechtsgeschäfte per De-Mail, die nicht GWG-konform sind
„Wenn ein Anbieter Rechtsgeschäfte zulässt, die nicht GWG-konform sind, dann ist das nicht nur ein juristisches Risiko für den Kunden, sondern womöglich auch eine Haftungsfrage für den Anbieter. Solche Risiken wollen wir natürlich vermeiden", heißt es bei der Deutschen Post.
Sobald diese strittige Rechtsfrage geklärt sei, wolle man einen Akkreditierungsantrag stellen, versichert die Deutsche Post. Es sei jedoch wichtig, dass bei De-Mail ein Identifizierungsverfahren zur Anwendung komme, das nicht nur mit dem De-Mail-Gesetz übereinstimmt, sondern auch mit anderen Gesetzen, wie dem Geldwäschegesetz und dem Signaturgesetz, konform gehe.
Wie das bisher übersehen werden konnte, wo doch die Deutsche Post beim Gesetzgebungsverfahren beteiligt war, ist unklar. Die De-Mail-Wettbewerber Deutsche Telekom, T-Systems, 1&1 und Mentana Claimsoft können sich jedoch nachträglich freuen, dass ihnen das PostIdent-Verfahren verwehrt worden ist.