Abgang mit Stil
Der Knigge für den Jobwechsel
Tipp 3: Denken Sie an Ihr Zeugnis
Und noch ein Aspekt sollte Sie davon abhalten, in Disharmonie zu gehen: das Zeugnis. Einen Anspruch haben Sie zwar in jedem Fall, verlaufen die letzten Tage und Woche im Unternehmen aber harmonisch, ist die Wahrscheinlichkeit am größten, dass Sie selbst noch Einfluss darauf nehmen können. Wenn Sie selbst eine Tätigkeitsbeschreibung liefern, haben Sie immerhin die Möglichkeit, die Prioritäten in Ihrem Sinne zu setzen. Vielleicht bittet man Sie sogar, gleich das gesamte Zeugnis selbst zu formulieren. Nutzen Sie dann diese Chance - kaum jemand wird Ihnen wohlwollender gegenüberstehen als Sie selbst.
Enthält das Zeugnis aus Ihrer Sicht Negativbeurteilungen, versuchen Sie es zunächst mit Diplomatie und einem konkreten Gegenvorschlag. Mitunter ist auch Zeugnisschreibern nicht bewusst, welche Aussagen zwischen den Zeilen stehen. Im Zweifel können Sie klagen, wobei jedoch einige Formulierungen grundsätzlich nicht einklagbar sind, beispielsweise kann der Arbeitgeber nicht verpflichtet werden, gute Wünsche für die Zukunft auszusprechen.
- Das verraten die Floskeln in Arbeitszeugnissen
In Arbeitszeugnissen werden oft feste Floskeln verwendet. Personalchefs können daraus teils konkrete Noten ablesen. Im Folgenden ein paar Beispiele für die typische Zeugnissprache. - "Hat seine Aufgaben stets zu unserer vollsten/vollen Zufriedenheit erfüllt"
= Schulnote "Eins" (wobei "voll" laut LAG Düsseldorf (Az. 17 Sa 1158/94) auch "voll genug" sein dürfte)<br><br> Fehlt das Wort "stets", wurde eine "Zwei" vergeben. - "Hat seine Aufgaben zur vollen Zufriedenheit erfüllt"
= Schulnote "Drei"<br><br> "Stets zufrieden" bedeutet "Vier".<br><br> "Zu unserer Zufriedenheit" oder "hat sich bemüht" zeugt von wenig ausreichenden Leistungen. - "Entsprach fachlich den Anforderungen und Erwartungen in jeder Hinsicht"
= "zwischenmenschlich" hat es nicht geklappt (LAG Rheinland-Pfalz, 7 Sa 992/06) - "Hat die Arbeitszeit korrekt ausgenutzt"
= hat stets pünktlich Feierabend gemacht (ArG Neubrandenburg, 1 Ca 1579/02) - "Hat durchaus selbstständig gearbeitet"
= seine Leistungen waren nicht "gehoben befriedigend" (LAG Hamm, 3 Sa 231/02) - "Haben ihn als freundlichen und zuverlässigen Mitarbeiter kennengelernt"
= Das Gegenteil ist der Fall: "Viele sahen sie lieber von hinten als von vorn." (LAG Hamm, 4 Sa 1018/99) - "War sehr tüchtig und in der Lage, ihre eigene Meinung zu vertreten"
= "Sie ist von sich überzeugt und verträgt keine Kritik" (LAG Hamm, 4 Sa 630/98) - "Für Nachfragen stehen wir zur Verfügung"
Eine solche Formulierung, die darauf hindeutet, dass die schriftliche Leistungsbeurteilung nicht den wirklichen Leistungen entspricht, darf nicht verwendet werden (ArG Herford, 2 Ca 1502/08). - "Für die Zukunft alles Gute"
Diese Formulierung reicht aus. Es muss nicht zugleich "für die langjährige Zusammenarbeit" gedankt werden (BAG, 9 AZR 227/11). - "Haben ihn als sehr interessierten und hoch motivierten Mitarbeiter kennengelernt"
Damit wird einem Arbeitnehmer nicht Desinteresse und fehlende Motivation attestiert (BAG, 9 AZR 227/11). - "Wir bedauern ihr Ausscheiden"
Diese Formulierung muss einem Mitarbeiter, der selbst gekündigt hat, nicht mitgegeben werden (BAG, 9 AZR 44/00).
Tipp 4: Zeigen Sie ihre Wut nicht im Büro oder gegenüber dem Nachfolger
Und wenn die Trauer Sie doch überwältigt? Lassen Sie es zu - aber außerhalb der Arbeitszeiten. Zeigen Sie Ihre Wut und den Frust nicht im Büro. Und vor allem: Sagen Sie nichts Schlechtes über Ihren Nachfolger. Das lässt Sie nur wie einen schlechten Verlierer aussehen. Wenn es Ihnen gelingt, ihm Glück zu wünschen und vielleicht sogar ein paar hilfreiche Insidertipps auf den Weg zu geben, ist Ihr Netzwerk ab sofort größer. Im Zweifel holen Sie sich Hilfe von einem Experten. Outplacement-Berater können die richtigen Ansprechpartner sein, wenn der Wiedereinstieg noch nicht geglückt ist. Ansonsten hilft vielleicht auch ein ganz normaler Psychologe.
Tipp 5: Der geregelte Abgang oder hinterlassen Sie ein bestelltes Feld
Bedenken Sie: Warum auch immer Sie gehen, ihr Nachfolger - wenn es denn einen gibt - kann nichts dafür. Hinterlassen Sie keinen Scherbenhaufen. Erstellen Sie schnellstmöglich einen Projektplan: Wann ist welches Projekt abgeschlossen, welches müssen Sie noch abschließen, an wen werden die anderen übergeben? Unterstützen Sie die Einarbeitung eines Nachfolgers oder die Umverteilung der Aufgaben. Machen Sie eine Liste, wann welche Kollegen sofort informiert werden sollten. Agieren Sie offen und offensiv.
Das gilt auch für den Umgang mit Passwörtern und Ähnlichem. Behalten Sie nichts für sich, was Ihr Nachfolger braucht. Stellen Sie aber gleichzeitig Ihrem Arbeitgeber gegenüber klar, dass alle Betriebsgeheimnisse bei Ihnen bleiben werden. Je besser Sie verdeutlichen, dass Sie einen bestellten Acker hinterlassen werden, umso wohl gesonnener bleibt man Ihnen - und umso schneller haben Sie den Kopf frei für Ihre private Karriereplanung. Vergessen Sie nicht, neben dem Zeugnis Empfehlungen einzuholen.