Ostdeutsche Kommunen eher zum Auslagern in private Hände bereit
E-Government: Investitionen in Intranet und Workflow Management geplant
Ziel der EU-Direktive ist die Förderung der europäischen Integration auch auf dem Dienstleistungssektor. Konkret: Die Staaten müssen ein flächendeckendes Netz einheitlicher Ansprechpartner schaffen. Jeder Dienstleister soll über eine zentrale Stelle alle nötigen Verfahren und Formalitäten abwickeln können.
Von dieser Vorgabe abgesehen, läuft in Deutschland seit Jahren eine Modernisierung der Verwaltung, um den Bürgern laut Artikel Acht der Dienstleistungsrichtlinie das elektronische Abwickeln von Behördengängen zu ermöglichen.
Steria Mummert hat nun eine Bestandsaufnahme gemacht. Ergebnis: 38 Prozent der Kommunen geben an, sie hätten mit den Planungen zur Umsetzung von Artikel Acht der EU-Dienstleistungsrichtlinie begonnen. 34 Prozent haben nach eigenem Bekunden noch keine Schritte unternommen. Immerhin 26 Prozent haben die Vorgabe teilweise umgesetzt und eine Elite von zwei Prozent will die Umsetzung größtenteils abgeschlossen haben.
Die Entscheider wurden außerdem gebeten, den für die Umsetzung Verantwortlichen zu benennen. Das ist in 44 Prozent die interne IT-Abteilung, in 29 Prozent ist es das Hauptamt. Jeder Fünfte nennt den (Ober-)Bürgermeister und je 15 Prozent benennen eine separate Organisationseinheit für das E-Government.