Microsoft und Oracle streiten noch immer gegen Münchner Händler UsedSoft
Gebrauchte Software-Lizenzen: Rechtslage nach wie vor unklar
Das sehen Microsoft und Oracle anders. Werner Leibrandt, Direktor Mittelstand von Microsoft, weist auf den Unterschied zwischen Software-Paketen und Volumenlizenzen hin. Bei letzteren begründe der Lizenzvertrag ein Recht zur Vervielfältigung insbesondere für das Installieren, das sich nicht erschöpfen könne. "Wir können Käufer nur warnen und sie bitten, genauestens zu prüfen, welche Arten von gebrauchten Software-Lizenzen ihnen angeboten werden und welchem Händler sie ihr Vertrauen schenken", so Leibrandt.
Peter Schneider wollte das nicht stehen lassen und bemühte sich sogar persönlich zu einer von Microsoft als Aufklärungsveranstaltung annoncierten Konferenz. Auf einem Flugblatt verkündet er: "Mit einer aggressiven Verunsicherungspolitik will Microsoft die Käufer von Gebraucht-Software lediglich einschüchtern." Werner Leibrandt wiederum fand das "spannend".
Gegenüber einzelnen Medienvertretern hat Peter Schneider schon einmal geäußert, sein Kontrahent "haue immer feste drauf". Allerdings findet die Oracle eher, UsedSoft habe etwas draufgekriegt: Das Landgericht München I hat Peter Schneiders Firma vor wenigen Tagen den Handel mit gebrauchten Oracle-Software-Lizenzen untersagt. Der Erschöpfungsgrundsatz finde hier keine Anwendung, so die Richter, weil zur Herstellung von Kopien aufgefordert wurde, nicht zum Weiterverkauf einer Software.
Oracle hat juristisch gesiegt - ein bisschen jedenfalls
Eine Oracle-Sprecherin fügt an, gegen das Urteil könne Berufung eingelegt werden. Und Peter Schneider ist ohnedies der Meinung, die Richter könnten nur untersagen, dass er Oracle-Produkte online überträgt. Er hatte schon vorab angekündigt, im Zweifelsfalle bis zum Bundesgerichtshof zu gehen.