Leistungsschutzrecht

Google erweitert Angebot für Verlagsinhalte

11.05.2022
Google will die Kooperationen mit deutschen Presseverlegern bei der Umsetzung des Schutzrechts für journalistische Inhalte mit einem neuen Angebot steigern.
Google versucht sich an die Vorgaben von Urheberrecht und Leistungsschutzrecht zu halten.
Google versucht sich an die Vorgaben von Urheberrecht und Leistungsschutzrecht zu halten.
Foto: DVKi - shutterstock.com

GoogleGoogle erklärte in einem Blogeintrag, dass das Angebot auf einheitlichen Kriterien basiere, die den gesetzlichen Vorgaben entsprächen und das Urheberrecht berücksichtigten. Dazu gehöre, wie häufig eine Presseveröffentlichung angezeigt wird und wie viele Werbeeinnahmen auf Ergebnisseiten, die auch Vorschauen auf Pressetexte enthalten, erzielt werden. Das hiesige Angebot soll auch in anderen EU-Ländern verfügbar gemacht werden. Alles zu Google auf CIO.de

Im vergangenen Jahr passte Deutschland das alte Urheberrecht an das Internetzeitalter an. Zu der Reform, die auf eine EU-Richtlinie zurückgeht, gehört auch ein Leistungsschutzrecht für Pressehäuser. Sie sollen finanziell daran beteiligt werden, wenn Drittplattformen wie etwa die Suchmaschine Google von den Pressehäusern hergestellte Inhalte anzeigen.

226 Vereinbarungen

In Deutschland ist die Umsetzung des Leistungsschutzrechts noch in den Anfängen, es gibt unterschiedliche Vorstellungen dazu. Google hatte etwa hierzulande begonnen, direkt mit Verlagen einzeln zu verhandeln. Inzwischen gibt es nach Konzernangaben Vereinbarungen mit 226 lokalen und nationalen Publikationen in Deutschland.

Die Verwertungsgesellschaft Corint Media hingegen favorisiert einen anderen Weg: Sie will mit Google eine jährliche Lizenzgebühr in Millionenhöhe vereinbaren. Die Verwertungsgesellschaft würde diese dann an die Presseverlage, deren Interessen sie vertritt, ausschütten. Das Ganze geriet allerdings ins Stocken, die Parteien kommunizierten unterschiedliche Vorstellungen der Höhe einer solchen möglichen Gebühr.

Branchenbeobachter schließen nicht aus, dass sich perspektivisch auch Gerichte mit der Frage der genauen Umsetzung des Leistungsschutzrechts befassen könnten. Das Bundeskartellamt hat Verhandlungen zur Vergütung des Leistungsschutzrechts derzeit auch im Blick. (dpa/rs)

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