Angst vor Spionage und Sabotage

Innenministerin will Sicherheitsüberprüfungen verschärfen

26.06.2024
Die Sorge vor Spionage und Sabotage in Deutschland wächst. Besonders im Visier ausländischer Geheimdienste: Beschäftige in sensiblen Bereichen. Darauf will die Bundesregierung nun reagieren.
Jede Regierung hat Staatsgeheimnisse und andere vertrauliche Informationen, die nicht in kriminelle, terroristische oder staatsfeindliche Hände geraten sollen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser will diese Informationen besser schützen.
Jede Regierung hat Staatsgeheimnisse und andere vertrauliche Informationen, die nicht in kriminelle, terroristische oder staatsfeindliche Hände geraten sollen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser will diese Informationen besser schützen.
Foto: Alexandros Michailidis - shutterstock.com

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten in sicherheitsrelevanten Bereichen verschärfen. Das geht aus einem Gesetzesentwurf ihres Ressorts hervor, über den die "Augsburger Allgemeine" berichtet und der auch der dpa vorliegt.

Damit zieht sie die Konsequenzen aus der verschärften Sicherheitslage in Deutschland. Diese habe dazu geführt, dass "die Gefahr von Ausspähung und Sabotage öffentlicher Stellen und in deren Auftrag handelnder nichtöffentlicher Stellen stark gewachsen ist", heißt es in dem Entwurf. Geplant ist unter anderem, dass bei Sicherheitsüberprüfungen künftig generell auch Aktivitäten in sozialen Netzwerken ausgewertet werden, "die ein wesentliches Instrument zur Verbreitung extremistischer Inhalte darstellen".

Die Sicherheitsüberprüfung soll dabei helfen, mögliche Sicherheitsrisiken zu reduzieren. Angehörige mancher Berufsgruppen wie Soldaten müssen sich grundsätzlich einem solchen Check unterziehen. Überprüft werden in der Regel zudem Beschäftigte, die als Geheimnisträger mit staatlichen Verschlusssachen zu tun haben oder die an einer sicherheitsempfindlichen Stelle in einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung arbeiten.

Dies komme nicht nur bei staatlichen Stellen vor, "sondern auch bei Unternehmen, denen der Staat vertrauliche Informationen zugänglich macht oder die lebenswichtige Einrichtungen betreiben", heißt es in einer Erläuterung des Bundesdatenschutzbeauftragten. (dpa/rs)

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