Meldepflicht für Lohn- und Gehaltsdaten
Kaum jemand kennt ELENA
Der derzeit bei Datenschützern stark kritisierte „Elektronische Entgeltnachweis“, kurz: ELENA, ist einem Großteil der deutschen Arbeitnehmer noch völlig unbekannt. Dies ergab eine repräsentative Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag der Sage Software.
56 Prozent, also mehr als die Hälfte der telefonisch Befragten, die abhängig beschäftigt sind, gab an, nicht von ihrem Arbeitgeber über die Weitergabe ihrer Lohn- und Gehaltsdaten informiert worden zu sein. Rund 40 Prozent sagten sogar, das neue Gesetz gar nicht zu kennen. Arbeitgeber sind im Zuge des ELENA-Verfahrens verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Übermittlung der Personaldaten an die Zentrale Speicherstelle zu informieren.
Aufgrund des Gesetzes, das im Januar 2010 in Kraft getreten war, müssen Arbeitgeber monatlich die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg übermitteln. Arbeitgeber brauchen zukünftig keine schriftlichen Bescheinigungen mehr auszustellen.
Mittels des neuen Verfahrensgesetzes ELENA sollen so bis 2012 die papiergebundenen Bescheinigungen der Arbeitgeber (rund 60 Millionen pro Jahr) durch den elektronischen Entgeltnachweis ersetzt und dadurch Bürokratiekosten sowie Verwaltungsaufwand massiv gesenkt werden. Datenschützer kritisieren dieses Vorgehen. Sie sehen durch die zentrale Speicherung von Arbeits-, Krankheits- oder Urlaubstagen sowie von Abmahnungen die Grundrechte verletzt.