Der CIO ist zuständig für E-Government

Kommunen wissen nicht, was Prozesskosten sind

28.11.2005
Von Dorothea Friedrich

Bei der Wahl eines Outsourcing-Partners zählen dessen Branchenkenntnis, Projekterfahrung und Flexibilität mehr als der Preis

Das Thema Outsourcing als Innovationstreiber wird nach Meinung der Studienautoren derzeit unterbewertet. Gerade in den Bereichen, in denen sowohl Leistungsausbau als auch Kostensenkung erfolgen sollen, kann demnach die Zusammenarbeit mit einem Outsourcing-Partner der Schlüssel zum Erfolg sein.

Unklare Zuständigkeiten für E-Government

Bei der Verwaltungsmodernisierung spielt E-Government nach Angaben der befragten Kommunen eine große Rolle. Mit Hilfe von Verwaltungs- und Kommunikationstechniken sollen Verwaltungs- und Regierungsprozesse effizienter gestaltet werden. Das betrifft interne Prozesse ebenso wie die Beziehungen zur Wirtschaft und zur Bevölkerung.

Die Zuständigkeit für E-Government ist in den Kommunalverwaltungen nicht klar geregelt. Dieses Thema wird innerhalb der Kommunen sehr uneinheitlich gehandhabt. 30 Prozent haben einen internen E-Government-Beauftragten. Bei 37 Prozent ist der Verantwortliche für Organisation/IT zuständig. Bei einem Viertel ist die Zuständigkeit nicht geklärt.

Am weitesten verbreitet sind E-Government-Lösungen zur Zeit bei den Bürgerservices. Denkbar sind solche Lösungen der Studie zufolge aber in allen kommunalen Bereichen. Das erklärte Ziel ist, alle Möglichkeiten der Kostensenkung auszuschöpfen sowie Qualität und Service zu optimieren.

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