iPhone, Blackberry, Android

Neues Sicherheitsrisiko Smartphone

30.08.2010
Von  und Ellen Messmer (Network World)
Thomas Pelkmann ist freier Journalist in München.

Er rät Firmen, die Latte für Sicherheitsbestimmungen und Management nicht zu niedrig zu legen. Es gebe keine Alternative zu zwingenden Vorschriften, etwa Geräte mit Passwörtern vor unbefugtem Zugriff zu schützen, Dateien und E-Mails zu verschlüsseln und zu erlauben, Daten löschen zu können.

Der Schlüssel für den Umgang mit unterschiedlichen Smartphones liege darin, diese Kontrollmechanismen rund um die Verwaltungs-Tools für mobile Geräte zu etablieren, nicht für jedes Gerät einzeln. Noch schaffen das nicht alle der genannten Lösungen, aber es gebe Anlass zur Hoffnung, dass sich das in der nächsten Zukunft ändern werde, meint Pescatore.

Dann werde es vielleicht auch Funktionen wie das Browser-basierte Filtern von Inhalten und Whitelists zur positiven Bestimmung geeigneter Webseiten geben, so der Gartner-Analyst. Zudem würden die Cloud-Angebote der Netzwerkbetreiber dann viel mehr Optionen bieten, die zu den Sicherheitsrichtlinien der Unternehmen passen.

"Nein!" ist nicht die richtige Antwort

Im Forrester-Report "Apple's iPhone and iPad: Secure Enough for Business?" meint auch der Analyst Andrew Jacquith "’Nein!’ ist nicht länger die richtige Antwort". Zwar preist der Report den Blackberry als Gold-Standard für sichere mobile Endgeräte, sieht aber auch für iPhone und iPad die Zeit gekommen. Egal, ob von der Firma angeschafft oder im Privatbesitz: unter bestimmten Bedingungen seien sie in den Unternehmen zuzulassen. Auch Forrester nennt automatische Sperren, das Löschen von Inhalten bei Verlust und Verschlüsselung als Mindestanforderungen.

Bei Geräten im Eigentum der Mitarbeiter sei es nicht wichtig, nach der Marke zu fragen. Vielmehr komme es darauf an, den Funktionsumfang und die Fähigkeiten der Geräte mit den Anforderungen der Unternehmens-IT abzugleichen.

Sicher zu den schwierigsten Themen bei der Frage der Zulassung mitarbeitereigener Geräte gehörten die Rechte des Arbeitgebers, einzelne Geräte zu konfiszieren. Es könne Vorfälle geben, bei denen einzelne Geräte zur Beweissicherung herhalten müssten, etwa bei Strafverfahren. Jacquith empfiehlt Unternehmen für solche Fälle, mit den Mitarbeitern Vereinbarungen zu treffen, dass die Firma in einem solchen Fall das Recht zur Einziehung hat.

Zur Startseite